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Wer kifft, fährt nicht!

Hanf-Konsum und Strassenverkehr sind zu trennen. Sonst droht mehrjährigen Ausweis-Entzug. Keystone Archive

Wer nach dem Kiffen Auto fährt, muss damit rechnen, dass er den Fahrausweis langfristig abgeben und sogar einen Fahr-Eignungstest absolvieren muss. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Ein Berner Autofahrer muss seine generelle Fahreignung abklären lassen, nachdem er unter Cannabiseinfluss einen schweren Unfall verursacht hat. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) gutgeheissen.

Der Mann fuhr im Oktober 1998 unter akutem Einfluss von Cannabis in der Region Bern in einen korrekt entgegen kommenden Wagen. Dessen Fahrer wurde schwer verletzt. Der Unfallverursacher wurde dafür zunächst zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Monat und zu einer Busse von 2’000 Franken verurteilt.

Warn-Entzug nicht ausreichend

Später verfügte das Berner Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einen zweimonatigen Warn-Entzug seines Fahrausweises. Das Bundesgericht hat auf Beschwerde des ASTRA nun entschieden, dass dies in diesem Fall nicht ausreichend ist und die generelle Fahreignung des Berners medizinisch abgeklärt werden muss.

Fahrausweis weg bei Abhängigkeit

Sollte das Gutachten ergeben, dass eine Abhängigkeit in dem Sinne vorliegt, dass er Hanfkonsum und Strassenverkehr nicht trennen kann, muss er mit einem mindestens einjährigen Sicherungsentzug des Ausweises rechnen. Für dessen Rückgabe wird in der Regel eine einjährige kontrollierte Abstinenz verlangt. Andernfalls bleibt es beim Warnentzug.

Gemäss bisheriger Rechtsprechung darf laut Bundesgericht allein aus regelmässigem aber kontrolliertem Haschischkonsum nicht automatisch auf fehlende Fahreignung geschlossen werden. Eine Autofahrt unter Cannabiseinfluss könne jedoch Anlass zu einer Begutachtung bieten.

swissinfo und Agenturen

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