Wettbewerbs-Kommission zerschlägt Strassen-Belagskartell
Fünf Firmen aus der Schweiz und Deutschland führten seit 1996 ein Kartell für Strassenbelag. Die Wettbewerbs-Kommission hat dieses jetzt zerschlagen. Das geltende Recht sieht allerdings keine Sanktionen vor.
Am Kartell waren die BHZ Baustoffholding AG Zürich, die BHT Baustoff Holding Thur AG und die Biturit AG sowie die deutschen Unternehmen Asphaltmischwerke Bodensee (AMB) und Friedrich Storz Strassen- und Tiefbau (Storz) beteiligt, wie die Wettbewerbs-Kommission am Montag (13.12.) mitteilte. Mittels der Abrede enthielten sich AMB und Storz jeglicher Verkaufsaktivitäten in der Schweiz. Im Gegenzug verpflichteten sich die Schweizer Abredepartner, eine Mindestmenge an Strassenbelag von AMB und Storz zu beziehen.
Kein Wettbewerb seit 1996
Die unzulässigen Absprachen zwischen diesen Unternehmen habe seit 1996 den wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Strassenbeläge verhindert, schreibt die Weko. Vor Abschluss des Kartells standen die beteiligten Schweizer Unternehmen im Wettbewerb mit den deutschen Firmen AMB und Storz, welche erheblich günstigere Preise für Strassenbelag offerierten.
Überhöhte Preise
Als Folge wurden die Preise der drei Schweizer Firmen künstlich auf einem zu hohen Niveau gehalten. Von diesem überhöhten Preisniveau haben ebenfalls andere Strassenbelagsanbieter profitiert, die nicht Mitglieder des Kartells waren. Durch die Aufhebung des Kartells könne wirksamer Wettbewerb zwischen den deutschen und Schweizer Strassenbelagsanbietern wieder hergestellt werden, schreibt die Weko. Dies werde die Kosten im Strassenbau in der Nordostschweiz generell senken.
Keine Sanktionen
Nach dem geltenden Recht können die am Kartell-Mitglieder nicht gebüsst werden. Die geschädigten – im Strassenbau meist die öffentliche Hand – wird damit abfinden müssen, Steuergelder für Kartellanten verschleudert zu haben. Die gegenwärtig laufende Revision des Gesetzes sieht die Einführung direkter Sanktionen bei unzulässigen Kartellen vor.
swissinfo und Agenturen
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