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“Sozialkommission benachteiligt Auslandschweizer”

Auscland-Schweizerinnen und -Schweizer unter Regenschirmen.
Lässt man die "Botschafter der Schweiz" – hier am Jubiläumskongress der Auslandschweizer-Organisation – im Regen stehen, falls sie einmal Bedarf auf Ergänzungsleistungen haben sollten? Keystone

Wer aus einem Land ausserhalb der EU in die Schweiz einwandert, soll während zehn Jahren keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Diese Forderung der Sozialkommission der grossen Parlamentskammer betrifft vor allem Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Ausländern den Eintritt ins Schweizer Sozialsystem erschweren. Das ist die Absicht hinter einer Forderung bürgerlicher Sozialpolitiker, wonach nur jene Personen bei Bedürftigkeit einen EL-Anspruch haben sollen, die mindestens während zehn Jahren permanent Wohnsitz in der Schweiz hatten.

Ergänzungsleistungen (EL) sind immer an bereits bestehende Leistungen der AHV/IV gekoppelt. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die im Alter oder bei Invalidität ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können.

Von dieser Änderung wären allerdings in erster Linie Schweizerinnen und Schweizer betroffen, die nach einem Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land in ihre Heimat zurückkehren würden. Wer nämlich aus der EU in die Schweiz zieht – ob Ausländer oder Schweizer – hat laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen aufgrund des Personenfreizügigkeits-Abkommens die gleichen Rechte wie Schweizer. Ausländische Einwanderer aus Drittstaaten mussten schon bisher zehn Jahre auf EL warten, anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Staatenlose fünf Jahre.  

Die Auslandschweizer-OrganisationExterner Link (ASO) ist bestürzt: “Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt – und sei es nur für kurze Zeit – wird durch die Forderung benachteiligt”, sagt ASO-Direktorin Ariane Rustichelli. “Ein Beispiel: Ein Schweizer Ehepaar zieht für ein Jahr nach Nordamerika. Nach der Rückkehr kommt es zur Scheidung. Weil die Frau schon fast 60-jährig ist, findet sie keine Stelle mehr. Wenn sie nach der Pensionierung aufgrund ihrer Bedürftigkeit eine EL beansprucht, wird man ihr diese verweigern mit Verweis auf diese 10-jährige Karenzfrist”, erklärt Rustichelli.

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Sie verstehe nicht, weshalb eine Schweizer Bürgerin, die vor ihrem Auslandaufenthalt AHV-Beiträge bezahlt habe, keinen Anspruch mehr haben soll. “Das ist de facto eine Diskriminierung zwischen In- und Auslandschweizern. Gibt es denn verschiedene Kategorien von Schweizern?”, fragt Rustichelli rhetorisch.

Der Beschluss der Kommissionsmehrheit stehe im Widerspruch zur wachsenden internationalen Mobilität. “Die gleichen Politiker sagen einerseits, wie wichtig es für die Schweizer Wirtschaft sei, dass die Leute internationale Erfahrungen sammelten. Andererseits soll genau diesen Menschen der Anspruch auf EL entzogen werden.”

Freizügigkeitsabkommen ändern?

Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatten die Forderung als Massnahme gegen Sozialtourismus begründet. Sie hatten vor allem Einwanderer aus EU-Staaten im Auge. Falls das Freizügigkeitsabkommen EU-Bürger von der geforderten Karenzfrist verschone, müsse das Abkommen allenfalls angepasst werden, sagte der Kommissionspräsident – eine Aussage, die Rustichelli nicht kommentieren will.

Die grosse Parlamentskammer (Nationalrat) dürfte in der laufenden Session dem Kommissionsbeschluss folgen. Mehr Hoffnung setzt die ASO in die kleine Parlamentskammer.   

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