Kein verschärftes Güterkontrollengesetz
Die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen im Güterkontrollgesetz (GKG) ist vom Tisch. Der Nationalrat folgte am Montag dem Ständerat und trat auf die vom Bundesrat nach der Pilatus-Affäre vorgeschlagene Gesetzes-Revision nicht ein.
Weil 2006 ein ausgeführtes Pilatus-Trainingsflugzeug des Typs PC-9 unerlaubt im Darfur-Konflikt eingesetzt worden war, wollte der Bundesrat die Ablehnungskriterien im Güterkontrollgesetz verschärfen.
Er wollte den Export von Gütern verweigern, wenn wesentliche Interessen der Schweiz auf dem Spiel gestanden hätten.
Betroffen gewesen wären so genannte Dual-Use-Güter, die über das GKG einer Exportüberwachung unterliegen. Solche Güter konnen sowohl zivil als auch militärisch verwendet weren. Dabei kann es sich um Maschinen oder Maschinenbestandteile handeln, aber auch um Flugzeuge wie die PC-7 und PC-9 von Pilatus.
Nach Ansicht der Ratsmehrheit regelt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Angelegenheiten bereits heute zur Zufriedenheit.
Vergeblich appellierte Bundespräsidentin Doris Leuthard an die Räte, dass die “doch sehr kleine Modifikation des Gesetzes” dringend notwendig sei.
Heute habe der Bundesrat keine Handhabe, Exporte zu verbieten, die mit den existierenden Bestimmungen nicht verhindert werden könnten und gegenüber denen das Seco grösste Bedenken habe. Man sei einzig und alleine auf den Goodwill der Exporteure angewiesen.
swissinfo.ch und Agenturen
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