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Zinsbesteuerung – Europa passt sich an

Die Zinsbesteuerung kommt erst am 1. Juli 2005. swissinfo.ch

Die Europäische Union (EU)verschiebt die Einführung der Zinsbesteuerung auf den 1. Juli 2005.

Die Schweiz konnte der EU keine Zusicherung geben, die Zinssteuer-Richtlinie auf den 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

Die EU-Botschafter haben beschlossen, die Richtlinie für die Zinsbesteuerung um ein halbes Jahr aufzuschieben, da die Schweiz auf Anfang 2005 nicht bereit sein wird. Eigentlich blieb den ständigen Vertretern der EU-Mitgliedsländer keine andere Möglichkeit, als den 1. Januar 2005 als Einführungsdatum fallen zu lassen.

Denn die Startbedingungen für die Zinsertragssteuer-Richtlinie der EU sind ohne das Einlenken der Schweiz nicht erfüllt. Gemäss Artikel 17 ist ein gleichzeitiges Vorgehen in der EU – wie auch in Drittstaaten wie der Schweiz -vorgesehen.

Vergeblicher Druck auf die Schweiz

In den letzten Wochen hatte die EU-Kommission die Schweizer Regierung noch zu einem Umdenken bewegen wollen. Doch der Bundesrat wehrte sich erfolgreich gegen den Druck und verwies auf das direkt-demokratische Verfahren, das eine Einführung auf Januar 2005 verunmögliche.

Offiziell müssen die EU-Minister dem Verschiebungsantrag der Botschafter noch zustimmen. Doch in Anbetracht der Ausgangslage scheint die Sache klar.

Juli 2005 aus Schweizer Sicht “realistisch”

Eine Verschiebung um sechs Monate sei aus Schweizer Sicht “realistisch”, heisst es beim Integrationsbüro. “Es gibt genügend Zeit, die Genehmigung in Übereinstimmung mit den verfassungsmässigen Anforderungen durchzuführen”, sagte Informations-Chef Adrian Sollberger.

Allerdings müssten dazu die Bilateralen II in den nächsten Tagen paraphiert werden. Zudem müsste das Parlament das Genehmigungsverfahren zügig durchführen und es dürfte kein Referendum zustande kommen.

Wer trägt die Schuld?

Insgesamt stiess die Verschiebung in der EU-Behörde, die seit 15 Jahren für das ehrgeizigste Steuerprojekt in der Union kämpft, auf Enttäuschung: “Es sind schon wieder sechs Monate verloren”, sagte ein Beamter. Auf den neuen Juli-Termin angesprochen, sagte eine Diplomatin eines EU-Landes zurückhaltend: “Wir hoffen, dass es so klappen wird.”

Für verschiedene EU-Diplomaten liegen die Gründe für die unerwünschte Verzögerung einzig bei der Schweiz. Bern habe bis zum Schluss der Verhandlungen die möglichen Probleme bei der Einführung nicht angesprochen, so die Kritik.

Noch viele technische Fragen offen

Der Sprecher der Schweizer Bankiervereinigung, James Nason, sagte gegenüber swissinfo: “Wie üblich, versucht die EU der Schweiz die Sündenbockrolle für ihre Probleme zuzuschieben”.

Die Schweizer Banken hätten die Vorarbeiten für die Implementierung der Vereinbarung durchgeführt, erklärt Nason. “Aber wie die europäischen Banken auch, warten wir auf die Vorgaben von Brüssel.” Die EU habe jedoch gewisse Definitionen nicht geliefert.

Nason verlangt von der EU die Definition von Begriffen wie “Interessen”, “EU-Steuerzahler”, “Zahlstelle”. Auch Stimmen aus der EU – und dazu gehören nicht nur Bankenvertreter – verlangten ebenfalls eine Verschiebung. Dies, weil für die Umsetzung der Richtlinie noch zu viele technische Fragen offen seien.

James Nason meint: “Tadel an der Schweiz ist nicht deshalb nicht angebracht.”

swissinfo und Agenturen

Die EU-Botschafter haben entschieden, die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung, Teil der Bilateralen II, auf den 1. Juli 2005 zu verschieben.

Die Schweiz weist die Schuld an der Verspätung zurück. Die direkte Demokratie sei dafür verantwortlich.

Schweizer Banker sagen zudem, gewisse Begriffe im Abkommen müssten genauer definiert werden.

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