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Zinssteuer: Bern und Brüssel streiten wieder

Bern und Brüssel diskutieren wieder über die Zinsbesteuerung. Keystone

Vertreter der Schweiz und der EU haben sich am Mittwoch in Bern getroffen, um Differenzen bei der Zinsbesteuerung - einem Teil der Bilateralen Verträge II – auszuräumen.

Die EU will, dass das Abkommen am 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Zu früh für die Schweiz, weil sie die Referendumsfrist abwarten muss.

Noch am 2. Juni in Luxemburg hatten die EU-Finanzminister verkündet, die Verhandlungen mit den Drittländern – der Schweiz, Andorra, Monaco, Liechtenstein und San Marino – und den EWR-Ländern seien erfolgreich beendet worden. Nichts mehr stehe dem Zinsbesteuerungs-Abkommen im Wege, das über Jahre ausgearbeitet worden war. Es soll nach EU-Vorstellungen am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Aber damit stolperte die EU bereits über eine Eigenheit der Schweiz: Der Bundesrat erklärte am Dienstag, dass er die Regelung nicht auf dieses Datum einführen könne, weil er die Referendumsfrist abwarten müsse.

Die EU-Finanzminister halten bisher am vorgesehenen Datum fest. EU-Kommissar Frits Bolkenstein wurde beauftragt, mit der Schweizer Regierung bis Ende Juni eine Lösung zu finden. “Wir erwarten Vorschläge von Schweizer Seite”, heisst es bei der Kommission in Brüssel. “Es war schon immer klar, dass der 1. Januar 2005 ein wichtiges Datum ist.”

Schnellstmöglich zur Unterschrift vorbereiten

Am Montag hatte der Bundesrat entschieden, die einzelnen Dossiers der Bilateralen II einzeln vors Parlament zu bringen. Er wolle alles unternehmen, um die Verträge so rasch als möglich zu ratifizieren. Noch vor Ende Jahr soll die definitive Zustimmung gegeben werden.

Spätestens Mitte Juni sollen die Verträge paraphiert werden. Mit dieser vorläufigen Unterzeichnung durch die Verhandlungsleiter wird bestätigt, dass die Vertragstexte dem Verhandlungsergebnis entsprechen.

“Man muss die Verträge in den nächsten Tagen paraphieren, damit das Vernehmlassungs-Verfahren beginnen kann”, betont man beim Integrationsbüro des Bundes.

Von Schweizer Seite war man bereits Anfang Woche so weit. Aber auf EU-Seite wollte man noch an den Vertragstexten feilen, besonders beim Abkommen über die Betrugsbekämpfung. Darum das Treffen am Mittwoch in Bern.

Kantone und Parlament

Ende Sommer will der Bundesrat die Abkommen unterzeichnen. Danach können sich die Kantone im Vernehmlassungs-Verfahren dazu äussern. Anfang Herbst könnte der Bundesrat dann die entsprechende Botschaft dem Parlament präsentieren. Die beiden Kammern könnten in der Wintersession im Dezember darüber befinden.

Wenn National- und Ständerat die Verträge abgesegnet haben, muss die Regierung noch die dreimonatige Referendumsfrist abwarten. Damit können die Abkommen auf normalem Weg nicht auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Bundesrat hat drei Möglichkeiten

Um die Verträge trotz Abwarten der Referendumsfrist bereits am 1. Januar in Kraft zu setzen, gibt es drei Möglichkeiten.

Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Verträge provisorisch in Kraft zu setzen. Würde ein allfälliges Referendum dagegen angenommen, würde dies die In-Kraft-Setzung wieder aufheben.

Die Landesregierung könnte die Verträge rückwirkend einführen: Nach einem gewöhnlichen Vernehmlassungs-Verfahren und einer ungenutzt abgelaufenen Referendumfrist würden sie dann trotzdem per Anfang 2005 wirksam werden. Diese Möglichkeit sieht die Verfassung vor.

Die letzte Möglichkeit wäre die Einführung per Notrecht, ohne das Ende der Referendumsfrist abzuwarten. Auch in diesem Fall sieht die Verfassung vor, dass ein erfolgreiches Referendum die Einführung rückgängig machen würde.

Noch keine Entscheidung

Noch hat der Bundesrat keine Entscheidung gefällt. Laut Bundespräsident Joseph Deiss ist die Angelegenheit bisher nicht zur Sprache gekommen.

Beim Treffen der Verhandlungsdelegation am Mittwoch konnten nun die letzten Unstimmigkeiten im Bereich Betrugsbekämpfung ausgeräumt werden. Die Schweiz übernimmt den Artikel 51 aus dem Schengen Vertrag auch im Abkommen zur Betrugsbekämpfung, wie dies die EU gefordert hatte. Die Schweizer konnten ihrerseits die gewünschten Präzisierungen zum Schutz des Bankgeheimnisses anfügen.

Damit ist das Ziel einer raschen Paraphierung der Verträge näher gerückt.

Die 25 EU-Mitglieder wollen bis am 30. Juni die Verträge unterschreiben und das Einführungs-Datum festlegen.

Wenn der Bundesrat aber keinen der drei oben genannten Sonderwege einschlagen will, wird für die EU möglicherweise nur eine Lösung bleiben: Die Einführung um ein Jahr auf den 1. Januar 2006 zu verschieben. Das würde auch den europäischen Banken entgegen kommen, die das jüngst gefordert haben.

swissinfo, Barbara Speziali in Brüssel
(Übertragung aus dem Französischen von Philippe Kropf)

Dossiers der Bilateralen II
Asyl und Migration (Schengen/Dublin)
Zinsbesteuerung
Betrugsbekämpfung
Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
Umwelt
Statistik
Medien
Bildung, Berufsbildung, Jugend
Ruhegehälter

Die letzten offenen Fragen der Bilateralen Verträge II wurden am 19. Mai an einem Gipfeltreffen ausgeräumt.

8 der 9 Dossiers müssen vom Parlament ratifiziert werden. Jenes über die Bildung nicht, weil es in der alleinigen Kompetenz des Bundes liegt.

Der Bundesrat will die Verträge bis am 11. Juni zur Unterschrift vorbereitet – paraphiert – haben.

Bereits im Dezember könnte das Parlament die acht Dossiers einzeln ratifizieren.

Das Abwarten der dreimonatigen Referendumsfrist verhindert aber die von der EU geforderte Einführung per 1. Januar 2005.

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