Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Zusätzlicher Schutz gegen Maul- und Klauenseuche

Damit das Grauen der Maul- und Klauenseuche hierzulande nicht um sich greift, verschärft die Schweiz ihre Einfuhrbestimmungen. Keystone Archive

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat als Schutzmassnahmen gegen die Maul-und Klauenseuche (MKS) erstmals auch Verbote für private Einfuhren im Personenverkehr erlassen. Reisende dürfen demnach kein Fleisch oder keine Fleischerzeugnisse aus Grossbritannien mehr in die Schweiz bringen. Gleichzeitig hat der Bundesrat neue Schutzmassnahmen gegen BSE beschlossen.

Aufgrund der verschärften Seuchenlage in Europa hat das BVET zusätzliche Schutzmassnahmen angeordnet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Seuche nicht mit Tieren, Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Streue, Mist, Gülle oder Transportfahrzeugen in die Schweiz eingeschleppt wird. Die neuen Massnahmen werden auf Grund einer Risikoanalyse getroffen, die das BVET vorgenommen hat. Sie hat ergeben, dass wegen des schwer kontrollierbaren Tierverkehrs in der EU mit einer weiteren Ausbreitung der Seuche gerechnet werden muss.

Neben den Massnahmen im Reiseverkehr dürfen leere Tiertransporter nur noch in die Schweiz einfahren, wenn die Fahrer mit einem amtstierärztlichen Zeugnis belegen können, dass der Laderaum nach dem letzten Tiertransport gereinigt und desinfiziert wurde. Im Handelsverkehr darf aus Ländern mit MKS – derzeit Grossbritannien, Irland, Frankreich und die Niederlande – kein Fleisch mehr in die Schweiz gelangen. Auch die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Grossbritannien wird verboten, während sie in den anderen drei Ländern nur unter sichernden Bedingungen zugelassen werden.

Lamm- und Ziegenfleisch darf aus der ganzen EU nicht mehr eingeführt werden. Fleischerzeugnisse mit weniger als 20 Prozent Fleischanteil, sowie Milch und verarbeitete Milchprodukte aus der EU müssen neu grenztierärztlich untersucht werden. Zudem bedarf die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Gülle aus allen EU-Staaten einer Bewilligung. Diese Bewilligung wird nur erteilt, wenn das Material aus Gegenden stammt, die frei von MKS sind.

Bereits seit dem vergangenen 13.März werden zudem keine Ein- und Durchfuhr-Bewilligungen mehr für lebende Klauentiere aus allen EU-Ländern erteilt. Aus Grossbritannien dürfen auch keine Pferde mehr eingeführt werden.

Neue Schutzmassnahmen gegen BSE

Die Schlachttechnik muss geändert werden, damit kein Gehirnmaterial in die Blutbahn der Tiere gerät. Zudem müssen nun auch bei Schafen und Ziegen Risikoorgane entfernt werden. Mit den beschlossenen Änderungen in der Tierseuchen-Verordnung soll die Sicherheit der Konsumenten noch weiter verbessert werden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Bestimmte Arten der Pressluftbetäubung und die Technik des Rüttelns, das Zerstören der Hirnbasis beim Schlachten, werden verboten.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft