Ausbildungsdienste der Armee im Ausland bleiben freiwillig, hat der Nationalrat am Mittwoch deutlich mit 108 zu 63 Stimmen beschlossen. Damit setzten sich Rechtsbürgerliche zusammen mit Linken und Grünen durch.
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Drei Mal hatte sich die kleine Kammer, der Ständerat, dafür eingesetzt, dass Ausbildungsdienste der Armee im Ausland obligatorisch erklärt werden können.
Doch der Nationalrat war immer dagegen. Am Mittwoch hat er nun die Militärgesetzrevision beerdigt, indem er den Antrag der Einigungskonferenz für ein Obligatorium für Ausland-Wiederholungskurse (WK) ablehnte.
Diese Abstimmung fiel mit 108 zu 63 Stimmen deutlich aus. Die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Sozialdemokraten (SP) und die Grünen setzten sich damit durch. Verwirft ein Rat den Einigungsantrag, fällt das Gesetz aus Abschied und Traktanden.
Mit der Abschreibung der Militärgesetzrevision entfallen auch die Genehmigungspflichten für bewaffnete Einsätze im Ausland, die länger als drei Monate dauern. Abgelehnt wurde damit auch die Möglichkeit, dass das Parlament dem Bundesrat die Befugnis übertragen kann, bewaffnete Einsätze im Ausland in eigener Regie zu verlängern.
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