Die Schweizer Regierung will das Ende November 2010 auslaufende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft um drei Jahre verlängern. Die entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes wurde in die Vernehmlassung geschickt.
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Laut dem im November 2005 in einer Volksabstimmung gutgeheissenen Moratorium “Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft” dürfen während der fünfjährigen Laufzeit gentechnisch veränderte Pflanzen in der schweizerischen Landwirtschaft nicht angebaut, und gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Unter strengen Auflagen erlaubt ist jedoch die Aussaat zu Forschungszwecken.
Kurze Zeit nach Inkrafttreten des Moratoriums lancierte der Bundesrat ein nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (NFP59). Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2012 vorliegen und dazu beitragen, Wissenslücken zu schliessen.
Die beantragte Verlängerung des Moratoriums erfolgt in der Absicht, das nationale Forschungsprogramm ohne politischen Druck weiterführen zu können.
swissinfo.ch und Agenturen
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Vernehmlassung
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Die Vernehmlassung oder das Vernehmlassungsverfahren ist die Konsultation von betroffenen und interessierten Kreisen (auch Mitwirkungsverfahren). Sie ist eine wichtige Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vorbereitung wichtiger Gesetze und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zur Stellungnahme eingeladen.
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