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600 Millionen zurück an Nigeria

Das Regime von Sani Abacha plünderte Nigeria systematisch aus. Keystone Archive

Für die Schweiz ist die Herkunft der so genannten Abacha-Gelder "kriminellen Ursprungs".

Gelder des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha befinden sich auch auf Schweizer Konten und werden Nigeria zurückgegeben. Das Land soll sie für Entwicklungs-Projekte verwenden.

Die Schweiz gibt die so genannten Abacha-Gelder an Nigeria zurück. Die blockierte halbe Milliarde US-Dollar (rund 622 Mio. Franken) stammt aus dem Umfeld des inzwischen verstorbenen Ex-Diktators Sani Abacha.

Der Genfer Anwalt der Abacha-Familie, Bruno de Preux, will gegen den Entscheid beim Bundesgericht rekurrieren. Er hat dafür 30 Tage Zeit.

Das Schweizer Bundesamt für Justiz (BJ) begründete den Freigabe-Entscheid damit, dass die Abacha-Gelder “überwiegend offensichtlich kriminellen Ursprungs” seien.

Bundesgericht entscheidet

Für die Annahme, es handle sich um kriminelle Gelder, gebe es keine Beweise, sagte Bruno de Preux. Der Anwalt Nigerias, Enrico Monfrini, kritisierte dagegen die “Hinhalte-Taktik” der Abacha-Familie, die diese seit Beginn der Affäre verfolgt habe. Monfrini lobte den Entscheid des Bundesamtes als “einen historischen Entscheid”.

Das Bundesamt für Justiz weist allerdings darauf hin, dass in der mehr als 50-seitigen Verfügung detailliert dargelegt werde, dass der überwiegende Teil der noch in der Schweiz blockierten 500 Mio. Dollar offensichtlich kriminellen Ursprungs sei.

Bis das Bundesgericht entscheidet, bleiben die Gelder laut BJ in der Schweiz. Danach sollen sie an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich zu Gunsten von Nigeria überwiesen werden.

Entwicklungshilfe

Das Land wolle mit den Abacha-Millionen Entwicklungsprojekte finanzieren. Dies hätten Staatspräsident Olusegun Obasanjo und Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala bei ihrem Besuch in der Schweiz im Frühjahr 2003 zugesichert, liess das BJ verlauten.

Dass sich das BJ mit Zusicherungen nigerianischer Spitzenpolitiker begnüge, sei “blauäugig”, sagte Andreas Missbach von der Entwicklungs-Organisation “Erklärung von Bern” (EvB). Die EvB äusserte sich im Namen einer Schweizer Koalition von Nichtregierungs-Organisationen (NGO).

Der Entscheid sei zwar richtig, aber es sei nicht sicher, dass die Gelder auch wirklich den Opfern der Abacha-Diktatur zukommen würden, sagte die EvB.

Über 2 Milliarden weggeschafft

Die Affäre um die Abacha-Gelder platzte im Herbst 1999. Es handelt sich um den betragsmässig bisher grössten Fall von Fluchtgeldern ausländischer Potentaten in der Schweiz.

Nigeria wirft dem 1998 verstorbenen Ex-Präsidenten Sani Abacha vor, eine kriminelle Organisation aufgebaut und von 1993 bis zu seinem Tod die Staatskasse um über 2,2 Mrd. Dollar geplündert zu haben.

Nach einem Rechtshilfegesuch Nigerias vom Oktober 1999 wurden auf Bankkonten in der Schweiz Vermögenswerte gesperrt, die samt Zinsen zeitweise 700 Mio. Dollar überschritten.

Überall in Europa

Abacha-Gelder tauchten auch auf anderen Finanzplätzen Europas auf. Die Summe der blockierten Vermögenswerte wurde Mitte 2001 auf insgesamt 1,7 Mrd. Dollar beziffert.

Im April 2002 einigten sich Nigeria und die Abacha-Familie auf einen aussergerichtlichen Vergleich. Die Schweiz und andere europäische Länder sollten dem nigerianischen Staat rund 1 Mrd. Dollar aushändigen.

Der Abacha-Clan hätte im Gegenzug Straffreiheit und 100 Mio. Dollar erhalten sollen. Im September 2002 wurde der Deal aber für gescheitert erklärt. In der Schweiz wurde das Rechtshilfeverfahren wieder aufgenommen.

Im November 2003 sondierte Nigerias Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala in Bern Möglichkeiten zur raschen Herausgabe der Gelder.

Dies ist nach dem Schweizer Rechtshilfegesetz im Prinzip nur möglich, wenn ein rechtskräftiger Einziehungsentscheid im ersuchenden Staat vorliegt.

Erste Zahlung erfolgte bereits

Auf Grund von Vergleichen sowie von Einziehungs-Entscheiden der Genfer Justiz flossen bisher 216 Mio. Dollar an Nigeria zurück.

Die jetzt erlassene Verfügung für die restlichen rund 500 Mio. Dollar bedeutet insofern juristisches Neuland, als die Bundesbehörden erstmals in einem derart grossen Fall von den Ausnahmebestimmungen im Rechtshilfegesetz für eine vorzeitige Rückgabe der Gelder Gebrauch machen.

Die Abacha-Affäre hatte in der Schweiz ausserdem eine beispiellose Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) gegen 19 Banken ausgelöst.

Im September 2000 prangerte sie sechs Banken wegen gravierender Sorgfaltsmängel und groben individuellen Fehlverhaltens öffentlich an, darunter drei Institute der Credit Suisse Group.

Mit fast zweijähriger Verzögerung wurde im Sommer 2002 auch die andere Grossbank, die UBS, von der Affäre eingeholt: Sie hatte erst im vierten Anlauf rund 60 Mio. Dollar entdeckt und wurde von der EBK ebenfalls scharf gerügt.

swissinfo und Agenturen

Gemäss Nigeria soll Sani Abacha 2,2 Mrd. Dollar auf die Seite geschafft haben.
In der Schweiz wurden 700 Mio. Dollar gefunden.
Die Schweiz gab und gibt 216 und 500 Mio. Dollar an Nigeria zurück.

“Abacha-Gelder” wurden auf 19 Schweizer Banken gefunden.

Das Bundesamt für Justiz bezeichnet das Geld als “kriminell”.

Gegen den Entscheid, das Geld an Nigeria zurückzugeben, rekurriert der Abacha-Anwalt.

Das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, wird entscheiden.

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