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Verschärfte Massnahmen wegen Vogelgrippe

Wegen der Vogelgrippe hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen neue Massnahmen erlassen: In der ganzen Schweiz müssen Betriebe ihr Geflügel in geschlossenem Stall füttern und tränken.

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“Unser einziges Ziel ist es, das Geflügel zu schützen”, sagte Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), am Dienstag vor den Medien in Bern. Um jeden Kontakt der Tiere zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in Zukunft in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.

In der Schweiz gibt es rund 20’000 Geflügelbetriebe. Aus Sicht des Bundes dürften die Massnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2017 gelten, keine Probleme für die Tierzüchter darstellen. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.

Fälle an drei Schweizer Seen

Erstmals aufgetaucht ist die Vogelgrippe des Typs H5N8 vor rund zehn Tagen am Bodensee. Dort verendeten bislang 80 Wildvögel, hauptsächlich Reiherenten. Die hochansteckende Krankheit wird von Zugvögeln verschleppt, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen. Am Wochenende wurden zwei Fälle am Genfersee nachgewiesen.

Am Dienstag ist das Virus nun auch am Neuenburgersee nachgewiesen worden: In Estavayer-le-Lac im Kanton Freiburg fand ein Wildhüter-Fischereiaufseher einen toten, infizierten jungen Höckerschwan. Die Todesursache sei das H5N8-Virus gewesen, schreibt die Freiburger Staatskanzlei in einer Mitteilung.

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