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Affäre Borodin: Moskau-New York-Genf-Moskau

Borodins langer Weg zur Verurteilung. Eine Chronologie

November 1998:
Der damalige russische Generalstaatsanwalt Juri Skuratow richtet ein Rechtshilfegesuch an seine Schweizer Amtskollegin Carla Del Ponte. Er verdächtigt mehrere Spitzenbeamte, darunter Borodin, von der Tessiner Baufirma Mabetex Kommissionen erhalten zu haben. Im Gegenzug sollen lukrative öffentliche Bauaufträge für Kreml-Renovationen an Mabetex gegangen sein.

22. Januar 1999:
Die damalige Bundesanwältin Carla Del Ponte organisiert eine spektakuläre Hausdurchsuchung in den Büros der Mabetex in Lugano. Die Schweizer Bundesanwaltschaft weist danach die Genfer Justiz auf verdächtige Kontenbewegungen hin.

27. April 1999:
Der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa eröffnet Ermittlungen gegen Borodin.

Frühling 1999:
Skuratow wird von Boris Jelzin wegen angeblicher Verwicklung in einen Sex-Skandal suspendiert. Jelzins Name war im Zuge der Untersuchung ebenfalls aufgetaucht.

Juli 1999:
Bertossa eröffnet eine Strafuntersuchung gegen Borodin und 23 weitere Personen wegen Verdachts auf Geldwäscherei.

Dezember 1999:
Die Genfer Justiz stellt einen internationalen Haftbefehl gegen Borodin aus.

Januar 2000:
Der russische Übergangspräsident Wladimir Putin entlässt Borodin anlässlich einer Umbildung der Regierungsspitze.

Juni 2000:
Vier Personen – darunter Mabetex-Chef Behgjet Pacolli – werden formell der Geldwäscherei angeklagt. Genf wirft der Tessiner Firma vor, Kommissionen in der Höhe von 4 Mio. Franken an Kreml-nahe Kreise überwiesen zu haben. Eine andere Firma in Lugano, Mercata, soll sogar mehr als 60 Mio. Franken verteilt haben.

Dezember 2000:
Die Schweizer Justiz wird zurückgeworfen. Russland kündigt an, das Dossier Borodin zu schliessen; alle Protagonisten werden entlastet.

17. Januar 2001:
Borodin wird auf Grund eines Schweizer Haftbefehls in New York festgenommen und in provisorische Auslieferungshaft versetzt.

März 2001:
Die russische Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass die Ermittlungen keinerlei Hinweise ergeben hätten, die nach russischem oder US-Gesetz ein Gerichtsverfahren gegen Borodin rechtfertigen würden.

7. April 2001:
Borodin wird an die Schweiz ausgeliefert, er kommt in Genf an. Untersuchungsrichter Daniel Devaud hört ihn erstmals an und erhebt Anklage wegen Geldwäscherei und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation.

11. April:
Borodin kommt nach Hinterlegung einer Kaution von 5 Mio. Franken auf freien Fuss. Er muss sich aber für weitere Gerichtstermine zur Verfügung halten.

Während des ganzen restlichen Jahres 2001 erscheint Borodin zu mehrere Verhandlungen in Genf.

März 2002:
Die Genfer Justiz spricht Borodin der Geldwäscherei für schuldig. Er erhält eine Busse von 300’000 Franken. Das Korruptionsverfahren gegen ihn wird eingestellt.

swissinfo und Agenturen

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