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Europa bittet Schweiz zur Kasse

EU möchte von der Schweiz Geld für Bulgarien und Rumänien. (Bild: Imagepoint) imagepoint

Die Europäische Union möchte, dass sich die Schweiz am Aufbau ihrer neuen Mitglieder Rumänien und Bulgarien finanziell beteiligt. Einen konkreten Betrag nennt sie nicht.

Nach dem Beschluss der EU-Minister im Dezember ist nun die entsprechende offizielle Anfrage in Bern eingetroffen.

Man habe das Schreiben von EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner erhalten, sagte Adrian Sollberger, Sprecher des Integrationsbüros, am Dienstag. Eine Summe werde darin nicht genannt, führte er aus.

Das Osthilfegesetz, dem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vergangenen November zugestimmt hatten, machte den Weg frei für einen Solidaritätsbeitrag an die zehn im Jahr 2004 beigetretenen EU-Staaten. Mit der EU wurde ein Betrag von einer Milliarde Franken – verteilt auf 10 Jahre – vereinbart.

Bundesrat will Begehren prüfen

Für Brüssel ist der neue Beitrag eine rein rechnerische Angelegenheit, es war jeweils von etwa 300 Millionen Franken die Rede. Das revidierte Osthilfegesetz könnte als Grundlage dienen für Gelder an Rumänien und Bulgarien, die seit dem 1. Januar der EU angehören.

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, werde das Begehren prüfen und allenfalls weitere Schritte einleiten, sagte Sollberger. Einen Zeithorizont dafür nannte er nicht. Über einen allfälligen Rahmenkredit für Bulgarien und Rumänien müsste das Parlament entscheiden. Das Referendum kann dazu nicht ergriffen werden.

In den vergangenen Jahren hat die Schweiz Bulgarien und Rumänien mit jährlich rund 25 Millionen Franken unterstützt. Diese Transitionshilfe lief mit deren EU-Beitritt Anfang Jahr aus. Die Kohäsionsmilliarde richtet sich ausschliesslich an die zehn am 1. Mai 2004 beigetretenen Länder.

Weiteres EU-Begehren

Mit der erneuten EU-Erweiterung liegt in Bern zudem seit längerem das Begehren der EU, über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien zu verhandeln.

Gegenstand der Verhandlungen sollen insbesondere die Übergangsfristen für arbeitsmarktliche Beschränkungen wie der Inländervorrang, die vorgängige Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen und Kontingente sein.

Dieses Übergangsregime soll vertraglich in Form eines Protokolls zum bilateralen Freizügigkeitsabkommen von 2002 festgelegt werden. Das ergänzende Protokoll untersteht dem fakultativen Referendum. Laut Sollberger ist ein Verhandlungsbeginn ab kommendem Frühling möglich.

swissinfo und Agenturen

Das Schweizer Stimmvolk hat am 26. November 2006 das neue Osthilfegesetz mit 53 % Ja-Stimmen gutgeheissen.

Es bildet die Grundlage für den Schweizer Kohäsionsbeitrag zugunsten der 10 neuen EU-Länder in Mittel- und Osteuropa. Dafür wird die Schweiz während 10 Jahren jährlich 100 Millionen Franken aufwenden.

Die so genannte Kohäsions-Milliarde war von rechts-bürgerlicher Seite mit dem Referendum bekämpft worden.

Der EU-Kohäsionsfonds ist ein 1994 eingeführtes Instrument, das helfen soll, ökonomische und soziale Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedsstaaten auszugleichen.

2004 hat die EU die Schweiz aufgefordert, sich an der Finanzierung der europäischen Kohäsion für die neuen EU-Mitglieder mit der selben Summe zu beteiligen, wie die anderen Länder der Europäischen Freihandels-Assoziation EFTA (neben der Schweiz: Norwegen, Island, und Liechtenstein).

Seit dem 1. Januar 2007 gehören auch Bulgarien und Rumänien zur EU.

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