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Freisprüche für Crossair-Bosse sind definitiv

Der Absturz der Crossair-Maschine von Bassersdorf 2001 bleibt für die damaligen Airline-Chefs Moritz Suter und André Dosé ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Bundesanwaltschaft ficht die Freisprüche des Bundesstrafgerichts nicht an.

Im letzten Mai hatte das Bundesstrafgericht Crossair-Gründer Moritz Suter, Ex-Firmenchef André Dosé sowie weitere vier Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Montag mitteilte, verzichtet sie darauf, die Freisprüche aus Bellinzona an das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen.

Im Prozess hatte der Staatsanwalt des Bundes, Carlo Bulletti, den Angeklagten vorgeworfen, mit Versäumnissen in der Sicherheits-Prävention zum Absturz des Jumbolino beigetragen zu haben.

Suter und Dosé hatten laut dem staatlichen Ankläger eine Angstkultur aufrecht erhalten, in der bewusst Flugvorschriften missachtet worden seien. Für das Duo hatte Buletti Bewährungsstrafen von je zwei Jahren gefordert, für die übrigen vier Angeklagten bedingte Strafen von 12 bis 18 Monaten.

Mit den Freisprüchen wurden Dosé und Suter Entschädigungen von 161’000, respektive 139’000 Franken zugesprochen. Auch die übrigen vier angeklagten Crossair-Manager erhielten jeweils weit über 100’000 Franken aus der Staatskasse.

Beim Absturz des Crossair-Jumbolinos am 24. November 2001 in Bassersdorf waren 24 Insassen ums Leben gekommen. Neun Personen überlebten das Unglück.

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