Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Sexuelle Belästigung: Auch in der Schweiz braucht es einen Gesinnungswandel

Harcèlement sexuel au travail
Der Beweis für eine sexuelle Belästigung ist vor Gericht schwer zu erbringen. imago/Westend61

Der Skandal um den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein provoziert eine globale Welle der Empörung und Denunziation von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. In der Schweiz ist es trotz guter Gesetzgebung nach wie vor sehr schwierig, Gerechtigkeit zu erlangen. Das sagt Karine Lempen, Expertin für Arbeitsrecht an der Universität Genf.

#MeToo, #انا_كمان, #balancetonporc, #quellavoltache, #ichauch: Mit diesen Hashtags machen Frauen auf den sozialen Netzwerken auf sexuelle Belästigung im Alltag und am Arbeitsplatz aufmerksam. Die Welle der Empörung hat auch die Schweiz erreicht. Es bleibt abzuwarten, ob diese Zeugnisse von Übergriffen und die Entrüstung die Gesellschaft werden verändern können, auch in der Schweiz, einem Land, das angeblich so zivilisiert ist.

Denn auch wenn die Schweizer Gesetzgebung Angestellte ziemlich gut vor sexueller Belästigung schützt, ist es nach wie vor schwierig, gegen Übergriffe vorzugehen, sagt Rechtsprofessorin Karine Lempen gegenüber dem französischsprachigen Schweizer Fernsehen RTSExterner Link. “Wir haben rund 200 Gerichtsentscheide analysiert und dabei festgestellt, dass Fälle von sexueller Belästigung zu 80% zu Ungunsten der Angestellten ausgehen”, sagt die Arbeitsrechtsexpertin der Universität Genf.

“Beweise für sexuelle Belästigung sind nach wie vor sehr schwer zu erbringen, im Gegensatz zu Beweisen für andere Arten von Diskriminierung wie Lohndiskriminierung oder Diskriminierung bei der Beförderung. Es liegt also wirklich an der Person, die belästigt wird, das auch zu beweisen.” Karine Lempen findet zudem, dass die Gerichte noch immer selten die Frage stellen, ob Unternehmen über ein System zur Verhinderung von Belästigungen verfügen.

Hinzu komme die Angst davor, überhaupt Anzeige zu erstatten: “Die Opfer befinden sich in einem Angestelltenverhältnis und möchten in der Regel ihren Arbeitsplatz behalten. Jene, die den Schritt vor Gericht wagen, haben meist nichts mehr zu verlieren.”

Externer Inhalt

Gute Gesetzgebung – auf dem Papier

Das Schweizer Recht ist aber laut Lempen ganz gut:” Wir haben im Schweizer Recht eine gute Definition von sexueller Belästigung, die es uns erlaubt, eine ganze Reihe von Verhaltensweisen einzubeziehen, die weit über die reine sexuelle Nötigung hinausgehen und auch eine ganze Reihe sexistischer Verhaltensweisen abdecken.”

Laut der Expertin werden fast 30% der Frauen und 10% der Männer während ihres Arbeitslebens sexuell belästigt. Sie stützt sich dabei auf Zahlen einer StudieExterner Link im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft und des Bundesamts für GleichstellungExterner Link.

Übertragung aus dem Französischen: Sibilla Bondolfi

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft