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Kontroverse um Ferienwohnungen

Ferienwohnungs-Überbauung im bündnerischen La Punt. Keystone

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz fordert die Einführung von Kontingenten zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus.

Die Landesregierung wird bald entscheiden, ob das Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch im Ausland lebende Personen aufgehoben wird.

Der Bundesrat hatte im Mai 2003 angekündigt, das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – die so genannte Lex Koller – aufzuheben. Dabei versprach er auch flankierende Massnahmen im Raumplanungsrecht, um ein Überborden des Zweitwohnungsbaus zu verhindern.

Nun fordert ein Umweltverband die Einführung von Quoten. Unter dem Boom des Zweitwohnungsbaus leide die touristische Qualität, sagte Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), am Montag. Auch steige der Bodenverbrauch, und die Landschafts- und Ortsbilder würden zunehmend verunstaltet.

Mit der Aufhebung der Lex Koller, die den Erwerb von Grundeigentum für Ausländer beschränkt, drohe das letzte Ventil zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus zu verschwinden, sagte Rodewald. Deshalb solle der Bund unabhängig von der Nationalität der Eigentümer den Zweitwohnungsbau beschränken.

Aufhebung Lex Koller angekündigt

Der SL schlägt mehrere Massnahmen vor: Der Bund soll den Kantonen höhere Anforderungen für die von ihm zu bewilligenden Richtpläne stellen, forderte Rodewald. So müssten die Kantone für Gebiete mit “überhöhtem” Zweitwohnungsbestand Kontingente erlassen. Laut SL liegt die Schwelle bei rund 30 Prozent.

Auch sollen die Kantone dazu ermuntert werden, durch Abgaben bei Zweitwohnungen für einen ausgewogenen Gesamtwohnungsbestand zu sorgen. Übergrosse Bauzonenreserven sollen in den Tourismusgebieten zurückgezont werden.

Aus touristischer Sicht nachteilig

Falls die Lex Koller ohne flankierende Massnahmen aufgehoben würde, könnte die Nachfrage nach Zweitwohnungen kurzfristig um 10 Prozent ansteigen, sagte Peter Anrig, Vizedirektor des Schweizerischen Tourismus-Verbandes (STV). Heute gibt es laut Landschaftsschutz in der Schweiz rund 450’000 Zweitwohnungen.

Der Zweitwohnungsbau bringe aus touristischer Sicht aber nur kurzfristig Vorteile, sagte Anrig. Langfristig ergäben sich gewichtige Nachteile wie die infrastrukturelle Belastung, Eingriffe in die Natur, die Beeinträchtigung der Attraktivität einer Destination und die Zersiedelung mit Sicherheits- sowie Verkehrsproblemen.

Mehrere Massnahmen möglich

Planerische Massnahmen zur Beschränkung der Zweitwohnungen gibt es laut Lukas Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP), haufenweise. Für die bessere Verfügbarkeit von Zweitwohnungen könnten fiskalische und logistische Massnahmen beitragen.

Als sehr wirkungsvolle Massnahme im Hinblick auf den Bodenverbrauch betrachtet Bühlmann die vorgeschlagene Kontingentierung. Diese würde sinnvollerweise mit anderen raumplanerischen Massnahmen verbunden wie zum Beispiel die Erstellung von Erstwohnanteilplänen, die Ortsansässige von hohen Immobilienpreisen verschonten.

Gesetz mehrmals gelockert

Ursprünglich war die Lex Koller auf das staatspolitische Prinzip zurückgegangen, wonach der Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer in der Schweiz unerwünscht ist.

Laut Rodewald bestand die Ansicht, dass die Summe aller privaten und öffentlichen Grundstücke letztlich das nationale Territorium ausmachten und dieses möglichst in Schweizer Hand sein sollte.

Seit 1961 mit der so genannten Lex von Moos die Bewilligungspflicht für Ausländer eingeführt wurde, kamen jedoch neue Argumente des Landschaftsschutzes, der Baubranche und der Tourismusförderung dazu, wie Rodewald weiter erklärte. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz, das heute als Lex Koller bekannt ist, mehrmals gelockert.

swissinfo und Agenturen

Seit 1961 brauchen im Ausland lebende Personsn eine Bewilligung für den Kauf von Zweitwohnungen in der Schweiz (Lex von Moos, heute Lex Koller).
In der Schweiz gibt es heute rund 450’000 Zweitwohnungen.
2003 hatte der Bundesrat die Aufhebung der Lex Koller angekündigt.

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