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Verhaftung von Raoul Wüthrich war illegal

Raoul Wüthrich Keystone

Das Bundesbezirksgericht des US-Bundesstaates Colorado hat entschieden, dass die Verhaftung des 10-jährigen Raoul Wüthrich illegal war, da kein Haftbefehl vorlag. Dem Jungen war vorgeworfen worden, seine Schwester sexuell belästigt zu haben.

Richter Wiley Y. Daniel befand, dass die Sheriffs genügend Zeit und Gelegenheit gehabt hätten, sich einen Haftbefehl zu beschaffen, dies aber unterlassen hätten. In einer Nacht- und Nebel-Aktion hatte die Polizei im August 1999 den Buben in Handschellen abgeführt und in ein Jugendgefängnis gesperrt.

Der Anwalt der Familie Wüthrich, Vincent Todd, bestätigte einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins “Facts” vom Donnerstag (15.02.). Gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte Todd, “kein vernünftiger Polizist kann geglaubt haben, dass diese Verhaftung gesetzmässig verlief”.

“Eindeutige Rechtslage”

Die Familie Wüthrich hatte im Mai 2000 Klage gegen die US-Justizbehörden eingereicht. Die rechtliche Lage war nach Auskunft von Todd eindeutig.

Der Präzedenzfall “Patton gegen New York” habe festgelegt, dass eine Verhaftung zu Hause nur mit einem Haftbefehl geschehen könne, sagte er. Todd ist überzeugt, im Verfahren zeigen zu können, dass die Polizisten sich der Illegalität ihrer Aktion bewusst waren.

Richter beunruhigt über rücksichtslose Sheriffs

Richter Daniel zeigte sich nach der Anhörung vom vergangenen Montag beunruhigt über das rücksichtslose Vorgehen der Sheriffs. Auch zwei Angestellte des Jugendgefängnisses und deren Vorgesetzte ernteten vom Richter Kritik, da sie Raouls Anwältin den Zutritt verweigert hatten.

Im April wird das Gericht die Termine für das weitere Vorgehen festlegen. Am Ende des langwierigen Prozesses wird eine Jury über die Höhe der Schadenersatz-Forderung entscheiden. Laut FFactsF kann diese mehr als 1,5 Mio. Franken betragen.

swissinfo und Agenturen

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