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“Pornogate” im Jura ohne strafrechtliche Folgen

Keine Strafanklage in der jurassischen Verwaltung wegen Internet-Missbrauchs: Drei Mitarbeitende verlieren die Stelle, daneben sprach die Regierung Gehaltsrückstufungen, Verweise und Bussen aus. Der schwerwiegendste Fall konnte nicht aufgedeckt werden.

Der jurassische Regierungspräsident Michel Probst informierte in Delsberg über den Abschluss der Disziplinaruntersuchung gegen 27 Staatsangestellte.

Grund für die Untersuchung war der Verdacht, sie hätten am Arbeitsplatz Pornographie aus dem Netz heruntergeladen. Die Affäre war im März aufgeflogen.

Nicht identifiziert werden konnte der Urheber des schwersten der festgestellten Missbrauchsfälle. Das Informatiksystem in der betroffenen Dienststelle habe die Identifikation des oder der Täter nicht erlaubt.

Die Internetseiten seien dort während fast 36 Stunden konsumiert worden, was nahezu einem Viertel der regulären Arbeitszeit entsprochen habe. Einige der Betroffenen hätten sich bereits während Jahren pornografische Seiten angeschaut. Laut Probst reichen die Verfehlungen von “sehr leicht bis sehr schwerwiegend”.

Auch so genannt harte Pornografie sei im Internet angeschaut worden. Es seien aber keine Bilder oder Videos heruntergeladen worden. Deshalb sei es zu keiner Verletzung der einschlägigen Strafgesetzesbestimmungen gekommen.

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