“Tête de Moine” soll geschützt werden
Der "Tête de Moine, Fromage de Bellelay" soll die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) erhalten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Dienstag das entsprechende Gesuch im Handelsamtsblatt veröffentlicht.
Von den eingereichten AOC-Gesuchen waren bisher nur der Waadtländer Etivazkäse und der Rheintaler Maisribel erfolgreich, wie Frédéric Brand vom BLW auf Anfrage sagte. Mit Einsprachen kämpfen unter anderem noch der Greyerzerkäse, der Walliser Williamsschnaps und das Bündnerfleisch.
Das Bündnerfleisch ist immerhin als geschützte geografische Angabe (GGA) registriert: Die Veredelung muss zwingend auf dem Gebiet des Kantons Graubünden erfolgen.
Erste Bellelay-Erwähnung 1570
Der Tête de Moine geht auf die Mönche des Prämonstratenser- Ordens zurück. Von “Bellelay” ist in diesem Zusammenhang erstmals 1570 die Rede. Heute wird der Käse im Berggebiet der Bezirke Moutier, Courtelary, Pruntrut und Freiberge produziert.
swissinfo und Agenturen
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