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Wie gut repräsentiert der Rat die Auslandschweizer?

Der Auslandschweizerrat diskutiert über das Wahlverfahren der Delegierten. Bisher wird der Rat nicht von allen Auslandschweizern gewählt, sondern im Rahmen der Schweizer Organisationen im Ausland. Der Rat der Auslandschweizer – heute leben insgesamt rund 770’000 Schweizer im Ausland – wird heute von einigen wenigen Prozenten gewählt.

Das Wahlverfahren ist regelmässig Thema: weil dessen Repräsentativität immer wieder in Frage gestellt wird, weil die Jugend, insbesondere die Schweizerinnen und Schweizer der zweiten und dritten Generation kaum vertreten sind, aber auch weil das Verfahren den sich verändernden Verhältnissen in den Dachorganisationen der Auslandschweizer angepasst werden muss.

Wählbar sind Schweizer im Ausland, die verschiedene Voraussetzungen erfüllten, wie zum Beispiel den Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder Kenntnisse der deutschen oder französischen Sprache oder die Kontaktpflege zu einer anerkannten Schweizer Gemeinschaft in ihrem Land.

Der ASO-Vorstand empfiehlt nun, dass alle Auslandschweizer, die im Stimmregister eingetragen sind, zu den Wahlen zuzulassen seien. Die Delegierten stimmen der Empfehlung mit deutlichem Mehr zu.

Die Sitzverteilung der Delegierten entspricht der Verteilung der Auslandschweizer rund um den Globus. Sie stützt sich auf die jüngsten verfügbaren Auslandschweizer-Statistiken ab und wird vor jeder Gesamterneuerungswahl, also alle vier Jahre, revidiert, was 2017 wieder der Fall sein wird.

Der Rat der organisierten Schweiz im Ausland

Zur Erinnerung: Der Auslandschweizerrat ist die Delegiertenversammlung der organisierten Schweiz. Er zählt 140 Mitglieder, nämlich 120 Delegierte aus dem Ausland und 20 Inlandmitglieder, welche die Funktion von Bindegliedern haben. Die meisten Inland-Delegierten sind Mitglieder der Eidgenössischen Räte oder Vertreter von Organisationen, die mit Auslandschweizern Berührungspunkte haben, sowie neuerdings auch Vertreterinnen und Vertreter der Jugend. Gewählt werden die Inland-Mitglieder auf Antrag des Vorstands durch den Auslandschweizerrat.

Zuständig für die Organisation der Wahlen der Auslandsmitglieder des Rats sind die Dachorganisationen der Schweizervereine eines Landes oder einer Ländergruppe. 

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