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17 Jahre Zuchthaus für Marco Camenisch

Der Öko-Terrorist Marco Camenisch (vorne). Zeichnung von Stefan Metzger. Keystone

Der 52-jährige so genannte Ökoterrorist Marco Camenisch ist am Freitag des Mordes an einem Zöllner in Brusio schuldig gesprochen worden.

Vor dem Zürcher Geschworenengericht erhielt Camenisch 17 Jahre Zuchthaus. Die Anklage wegen Mordversuchs wurde hingegen fallen gelassen.

Prozessbeginn: Zügig schreitet Marco Camenisch, flankiert von zwei Sicherheitsbeamten, zu seinem Stuhl. Die grauen Haare reichen ihm bis zur Stuhllehne. Er trägt eine blaue Cordhose und sein T-Shirt mit Kinderzeichnungen.

Er dreht sich zum Publikum – eine Hundertschaft. Die Hälfte davon sind Sympathisanten und Freunde. Von draussen tönt es in den Gerichtssaal hinein: “Marco – libero!” Nicht alle Gerichtsbesucher fanden Platz im Saal des Obergerichts Zürich.

Indizienkette: Nicht lückenlos, aber zweifelsfrei

Obwohl die Indizienkette nicht lückenlos sei, erachtet das Gericht die Täterschaft des Angeklagten als zweifelsfrei erwiesen. Marco Camenisch hat am 3. Dezember 1989 in Brusio GR den damals 36-jährigen Grenzwächter und Familienvater Kurt Moser mit drei gezielten Schüssen getötet.

Die Frau und der heute 17-jährige Sohn des Grenzwächters sollen 100’000 Franken Genugtuung erhalten.

Laut dem Gerichtsvorsitzenden Hans Mathys weisen alle Indizien darauf hin, dass Camenisch den Zöllner umgebracht hat. “Weil diese Tat sinnlos war, musste Skrupellosigkeit angenommen werden”, so Mathys. “Es war eine krass egoistische Tat.”

Der Angeklagte, der seit seinem Gefängnisausbruch 1981 untergetaucht war, habe abgewogen zwischen einer erneuten Verhaftung und dem Leben eines Grenzwächters. Dabei habe er in krass egoistischer Weise für sich entscheiden.

Erwiesener Ablauf der Tat

Und auch der Ablauf der Tat sei erwiesen: Camenisch tötete das schon schwer verletzt am Boden liegende Opfer mit einem Kopfschuss noch vollends. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ein unbekannter Dritter die Tat verübt haben könnte, so Mathys.

Als Indiz am schwersten habe die Tatsache gewogen, dass Camenisch bei seiner Verhaftung 1991 in Italien die Tatwaffe von Brusio auf sich trug.

Deshalb spricht das Zürcher Geschworenengericht den 52-Jährigen am Freitag des Mordes schuldig.

Mord ja, Mordversuch nein

Im Anklagepunkt Mordversuch folgt das Gericht dagegen nicht der Argumentation der Anklage des Staatsanwalts: Im Anklagepunkt Mordversuch kommt es nicht zu einem Schuldspruch.

“Das Geschworenengericht hatte eine andere Betrachtungsweise als die Anklage”, sagt Staatsanwalt Ulrich Weder gegenüber swissinfo, “aber ich akzeptiere das Urteil”.

Es geht dabei um Schüsse beim Ausbruch einer Gruppe von Häftlingen Ende 1981 aus der Zürcher Strafanstalt Regensdorf ZH. Camenisch hatte nicht selbst geschossen, trug aber laut Staatsanwalt die Mitverantwortung.

Strafmass-Kalkulationen

Auch wenn der Angeklagte ganz freigesprochen worden wäre, müsste er noch jenen Rest der 10-jährigen Zuchthaus-Strafe verbüssen, zu der ihn das Bündner Kantonsgericht 1981 verurteilt hatte.

Das sind acht Jahre. Verhaftet worden war er Anfang 1980. Ende 1981 war Camenisch aus der Strafanstalt Regensdorf ausgebrochen. Diese acht Jahre muss Camenisch nun zusätzlich zur am Freitag ausgesprochenen Strafe absitzen.

Im April 2002 war Camenisch von Italien an die Schweiz ausgeliefert worden, er sitzt also schon zwei Jahre im Schweizer Gefängnis. Diese werden ihm angerechnet.

Ein italienisches Gericht hatte Camenisch 1992 wegen Sprengstoff-Anschlägen und schwerer Körperverletzung zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt. 10,5 dieser 12 Jahre sass er in Italien ab, bis 2002.

Unklar ist nun, in welchem Mass die im Ausland verbüsste Haft angerechnet wird. Sowohl der Staatsanwalt wie auch der Verteidiger von Camenisch sind sich einig, dass sie angerechnet werden soll.

Verbleibende Haftzeit von Wohlverhalten abhängig

Die zu verbüssende Haftzeit würde sich dadurch verringern. Auch eine bedingte Entlassung ist denkbar – falls der militante “Ökoterrorist” die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Staatsanwalt verneint dies jedoch aus heutiger Sicht, wegen der laut ihm noch anhaltenden Gefährlichkeit von Camenisch.

“Die Tat ist eine lange Zeit her”, sagt auch Mathys. Dieser Umstand könne aber nur dann als strafmildernd gelten, wenn von Seiten Camenisch Wohlverhalten vorliege. “Davon kann keine Rede sein, wenn man seine Delikte in Italien anschaut.”

Verteidiger zieht Prozess weiter

Camenischs Verteidiger sieht das anders: “Ich hatte Freispruch verlangt”, sagt Bernard Rambert. “Bezüglich Regensdorf wurde Camenisch freigesprochen. Das ist aber nur ein Pyrrhus-Sieg. Das ganze Urteil ist für mich eine Niederlage.” Er werde es auf jeden Fall eine Gerichtsinstanz weiterziehen. Ob er auch den Schuldspruch anfechten werde, müsse er zuerst prüfen.

Am Ende des Prozesses erhebt sich der Verurteilte Camenisch und dreht sich nochmals zum Publikum. Er faltet die Hände auf seiner Brust, wirft eine Kusshand in Richtung Publikum, und ballt die Hand dann zur erhobenen Faust.

swissinfo, Philippe Kropf und Agenturen

Der so genannte Ökoterrorist Marco Camenisch stand seit letztem Montag vor dem Zürcher Geschworenen-Gericht.

Der heute 52-Jährige ist am Freitag des Mordes schuldig gesprochen worden (Zöllnermord in Brusio 1989).

Nicht zum Schuldspruch kam es im Anklagepunkt Mordversuch (gewaltsamer Ausbruch aus der Strafanstalt Regensdorf ZH von 1981).

1981 verbüsste Camenisch in Regensdorf eine zehnjährige Zuchthausstrafe, die das Bündner Kantonsgericht wegen Sprengstoff-Anschlägen auf Elektrizitätsanlagen von Anfang 1980 sowie weiteren Delikten gegen ihn verhängt hatte.

1979: Marco Camenisch (geb. 1952 in Brusio GR) verübt Sprengstoff-Anschläge auf Anlagen der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK).
1981: Das Bündner Kantonsgericht verurteilt Camenisch dafür zu 10 Jahren Zuchthaus.
1981: Ausbruch zusammen mit anderen Häftlingen aus dem Kantonalzürcher Gefängnis Regensdorf, dabei werden ein Aufseher getötet und ein weiterer verletzt.
1989: Camenisch wird verdächtigt, an der schweizerisch-italienischen Grenze im Puschlav einen Zöllner ermordet zu haben.
1991: Festnahme in der Toskana, dabei wurde ein Polizist bei einem Schusswechsel verletzt.
1993: Wegen Sprengstoff-Anschlägen und fahrlässiger Körperverletzung von einem italienischen Gericht zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt.
2002: Camenisch wird von Italien an die Schweiz ausgeliefert.
2004: Prozess in Zürich wegen Mordes und Mordversuch.

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