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2007: Neues Jahr – neue Rechte

Auch das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare ist nun in Kraft. Keystone

Rund 600 Gesetze und Gesetzesänderungen sind der Systematischen Sammlung des Bundesrechts hinzugefügt worden und seit dem 1. Januar 2007 in Kraft.

Die teils heftig umkämpften Neuerungen betreffen vor allem das Asyl-, Straf-, Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrecht.

Die im September 2006 vom Volk abgesegnete “Lex Blocher” bestimmt, dass die Behörden Asylsuchende ohne Bleiberecht festhalten, um ihre Identität und Nationalität festzustellen. Die Vorbereitungshaft wird auf sechs und die Ausschaffungshaft auf 18 Monate verlängert. Neu dazu kommt die Durchsetzungshaft, um die Ausreise zu erzwingen.

Asylsuchende müssen binnen 48 Stunden nach Ankunft in der Schweiz Reise- oder Identitätspapiere vorlegen, sonst können sie vom Verfahren ausgeschlossen werden. Doch wird auf ein Gesuch eingetreten, wenn entschuldbare Gründe für das Fehlen von Papieren nachgewiesen werden.

Hooligan-Datenbank

Randalierer an Sportveranstaltungen werden härter angepackt. Nach dem Scheitern des Referendums gegen das Hooligangesetz sollen notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen ferngehalten werden können. Rechtzeitig vor dem Anpfiff zur Fussball-EM 2008 wird eine Datenbank eingerichtet, in der Hooligans erfasst werden.

Mit einer Meldepflicht, Rayonverboten und Ausreisesperren sollen Gewalttäter aus dem Umkreis von Stadien verbannt werden. Diese Kaskade von Massnahmen kann gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Personen ab 15 Jahren können für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Neues Justizsystem

Im Strafrecht gilt ein neues Sanktionssystem: Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit statt kurze unbedingte Freiheitsstrafen. Im Jugendstrafrecht wird die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von sieben auf zehn Jahre heraufgesetzt. Neu werden Unternehmen strafbar.

Überhaupt wird das ganze Justizsystem tief greifend erneuert. Im März 2000 hatten Volk und Stände dazu den Grundstein gelegt. Als erste Etappe werden das Bundesgericht in Lausanne und das Versicherungsgericht in Luzern zum obersten Gericht fusioniert. Die Vereinheitlichung von Zivil- und Strafprozess sind noch hängig.

Das neue Bundesverwaltungsgericht mit dereinst 400 Beschäftigten ersetzt die 36 Rekurskommissionen und Beschwerdedienste des Bundes. Es beginnt vorerst in Bern und zieht später nach St. Gallen um.

Sein erster grosses Geschäft könnte der Vergabestreit um das 430 Millionen Franken teure NEAT-Baulos Erstfeld sein.

Das im Juni 2005 vom Volk angenommene Partnerschaftsgesetz ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Lebensgemeinschaft rechtlich abzusichern und mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zu begründen. Die Beurkundung der Partnerschaft ist wie die Eheschliessung öffentlich.

Folgen der “Abzockerdebatte”

Neues gibt es auch im Wirtschaftsrecht. Nach der “Abzockerdebatte” hat das Parlament dafür gesorgt, dass bei den Managerlöhnen etwas Transparenz geschaffen wird. Börsenkotierte Firmen müssen die Vergütungen angeben, die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitungen erhalten haben.

Nicht länger sollen drohende Steuerbelastungen die Regelung der Nachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hemmen. Dafür wird ein Teil der Unternehmenssteuerreform vorzeitig in Kraft gesetzt.

Der schweizerische Fondsplatz wird wettbewerbsfähiger: Das ermöglicht das neue europakompatible Kollektivanlagengesetz.

AHV-Renten steigen

Wie üblich wurden auf den Jahreswechsel hin Renten und Löhne angepasst. Die AHV/IV-Renten steigen um 2,8%. Die kostet den Bund 1,1 Mrd. Franken. Die minimale Altersrente erhöht sich von 1075 auf 1105 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2150 auf 2210 Franken.

Das Bundespersonal erhält einen Teuerungsausgleich von 1,2%.

swissinfo und Agenturen

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AHV

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) ist eine Grundversicherung, die den Existenzbedarf garantiert für Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren, Waisen, Witwen und Hilflose. Sie ist obligatorisch und wird zu rund 80% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Den Rest übernehmen der Bund und die Kantone.

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Die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) ist eine nachgeführte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung der in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten und noch geltenden Erlasse des Bundes, völkerrechtlichen Verträge, internationalen Beschlüsse sowie der Kantonsverfassungen.

Die neue Rechtssammlung soll jederzeit mit dem tatsächlichen Stand des sich unablässig entwickelnden Rechts übereinstimmen.

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