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25 Jahre Zusatzprotokolle zur Genfer Konvention

Der Schweizer Aussenminister Joseph Deiss und IKRK-Präsident Jakob Kellenberger haben zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts aufgerufen. Es sei nicht selektiv anzuwenden, betonte Deiss.

Deiss bedauerte anlässlich des 25. Jahrestags der Zusatzprotokolle der Genfer Konventionen, dass es zwischen den Rechtsverpflichtungen und der gelebten Wirklichkeit eine grosse Diskrepanz gebe.

Die Aufgabe laute weiterhin, die Genfer Konventionen unter allen Umständen zu respektieren und ihnen Achtung zu verschaffen, erklärte der Aussenminister. Damit soll den Opfern in Konflikt-Situationen zumindest ein minimaler Schutz gewährt werden.

Bekräftigung des Engagements

Deiss richtete einen Appell an alle Staaten und Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) und Einzelpersonen, das Engagement für die Achtung des humanitären Völkerrechts zu bekräftigen.

Der Bundesrat überreichte dem Direktor des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums das Originaldokument des Genfer Abkommens von 1864. Das Dokument wurde bisher im Bundesarchiv aufbewahrt und kehrte jetzt als Leihgabe nach Genf zurück.

Die 1864 unterzeichnete “Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwundeten der Armeen im Felde” bildet den Beginn des humanitären Völkerrechts. Die Schweiz ist Vertrags- und Depositarstaat der vier Genfer Konventionen von 1949 sowie der zwei Zusatzprotokolle von 1977.

Verträge sind aktuell

Jakob Kellenberger, Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), äusserte sich ebenfalls beunruhigt über die zunehmende Kluft zwischen dem Recht und seiner Umsetzung.

Die Verträge seien nach wie vor von Bedeutung, sagte Kellenberger. Das humanitäre Völkerrecht müsse nicht neu geschrieben sondern vor allem besser respektiert werden.

Die beiden 1977 angenommenen Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen gelten als entscheidende Etappe bei den Bemühungen, Einzelpersonen in bewaffneten Konflikten einen besseren Schutz zu gewährleisten. Die Protokolle berücksichtigen neue Realitäten wie das Auftreten von Guerillakriegen und neue Waffentechnologien.

Zwei Zusatzprotokolle

Das erste Zusatzprotokoll verlangt von Konfliktparteien, jederzeit und unter allen Umständen zwischen der Zivilbevölkerung und Kämpfern sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Zudem verbietet es, Waffen oder Methoden der Kriegsführung zu verwenden, die unnötiges Leiden verursachen.

Beim zweiten Zusatzprotokoll handelt es sich um den ersten universellen Vertrag, der in internen bewaffneten Konflikten den Schutz von Menschen vorsieht und den Einsatz von Gewalt einschränkt.

Das Protokoll enthält vor allem Rechte und Garantien für Personen, die nicht oder nicht mehr an Kämpfen teilnehmen, deren Freiheit eingeschränkt wurde sowie Garantien für Gerichtverfahren.

swissinfo und Agenturen

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