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800 000 Franken Schadenersatz für Sergej Michailow

Der Kanton Genf muss Sergej Michailow 800'000 Franken Schadenersatz zahlen. Die Genfer Strafkammer entschied am Montag (24.07.), dass der vom Vorwurf der Zugehörigkeit zur russischen Mafia freigesprochene Russe die gesamte geforderte Summe erhalten

Die Genfer Strafkammer hiess die gesamte von Michailow-Anwalt Salome Paravicini geforderte Summe gut. Die Urteilsbegründung lag vorerst nicht vor.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte den 42-jährigen Michailow als Boss des Verbrechersyndikats Solnzewskaja angeklagt und ab dem 15. Oktober 1996 insgesamt 778 Tage in Untersuchungshaft gehalten.

Im Dezember 1998 wurde der russische Geschäftsmann freigesprochen. Bei der im vergangenen Januar geforderten Schadenersatzsumme von 800’000 Franken wurde laut Paravicini der insgesamt auf 1,6 Mio. Franken geschätzte Schaden halbiert.

Die Summe setzt sich aus Einkommensverlusten und Anwaltskosten von 600’000 Franken und einem Betrag für die “moralische Schuld” von 200’000 Franken zusammen.

Beim Urteil der Strafkammer handelt es sich um die im Kanton Genf bisher grösste gesprochene Schadenersatzsumme. Die Genfer Staatsanwaltschaft kann das Urteil vor Bundesgericht anfechten.

Anwalt Paravicini zeigte sich am Montag sehr zufrieden und erinnerte daran, dass Michailow mangels Beweisen und nicht gemäss der Maxime “Im Zweifel für den Angeklagten” freigesprochen worden sei.

swissinfo und Agenturen

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