Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Ab 1. Januar 2004 wird vieles neu

Ab Januar 2004 sollen Behinderte einen leichteren Zugang zu öffentlichen Bauten, wie hier an der Uni Zürich, erhalten. Keystone

Am 1. Januar sind in der Schweiz 64 neue oder revidierte Bundesgesetze in Kraft getreten. Dazu kommen 188 neue Verordnungen.

Änderungen gibt es im Behindertengesetz, der Invaliden-Versicherung, Berufsbildung, Armee oder der Gentechnik.

Anfang 2004 tritt das Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es will den über 700’000 Behinderten den Zugang zu öffentlichen Bauten und zum öffentlichen Verkehr erleichtern.

Das Gesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Dienstleistungen behindertengerecht anzubieten: So wird die Rede des Bundespräsidenten zum neuen Jahr erstmals in Gebärdensprache übersetzt. Zudem wird in der Bundesverwaltung ein Büro für die Gleichstellung der Behinderten eingerichtet.

Im weiteren soll die 4. Revision der Invaliden-Versicherung auch schwer Behinderten ermöglichen, im eigenen Haushalt statt im Heim zu leben. Deshalb wird die Hilflosen-Entschädigung verdoppelt. Dazu kommen Ergänzungsleistungen von bis zu 90’000 Franken im Jahr. Neu ist die Dreiviertel-Rente für Invalidität zwischen 60 und 70%.

Krankenversicherung wird teurer

In der obligatorischen Krankenversicherung steigt die jährliche Grundfranchise von 230 auf 300 Franken. Gleichzeitig erhöht sich der Selbstbehalt, den die Patienten von den darüber hinaus gehenden Krankheitskosten tragen müssen, von maximal 600 auf maximal 700 Franken. Bei den höheren Wahlfranchisen werden die Prämienrabatte reduziert.

Neues auch bei der 2. Säule, den Pensionskassen: Hier sinkt der Mindestsatz zur Verzinsung der Altersguthaben von 3,25 auf 2,25%. In die Arbeitslosen-Versicherung müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen nur noch 2 Lohnprozente einbezahlen. Bereits vor einem Jahr war der Beitrag von 3 auf 2,5% gesenkt worden.

Berufsbildung und ETH

Neu gilt für alle Zweige der Berufsbildung eine einheitliche Rechtsgrundlage. Ins Berufsbildungs-Gesetz werden auch die Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe integriert. Das duale System (Betriebslehre und Berufsschule) wird gestärkt, die Durchlässigkeit der Ausbildungsgänge erhöht, die Finanzierung modernisiert und das Engagement des Bundes ausgebaut.

Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen erhalten ab dem nächsten Jahr mehr Autonomie. Das revidierte ETH-Gesetz sieht insbesondere vor, dass auch dieser Bereich mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt wird.

Paragrafen für die neue Armee

Über 30 der auf Anfang 2004 geschaffenen oder angepassten Erlasse betreffen die Armee XXI. Die Armeereform bringt namentlich kleinere Bestände und eine verkürzte Dienstpflicht, eine intensivere Ausbildung, verlängerte Rekrutenschulen und mehr Professionalität.

Reduziert werden die Bestände auch im Bevölkerungsschutz. Nur zu geringen Änderungen führte hingegen die Revision des Zivildienstgesetzes. Der Zivildienst dauert weiterhin anderthalbmal so lang wie die verweigerte Dienstleistung in der Armee.

Agrarreform und Gentechnik

Zahlreiche Gesetzes- und Verordnungs-Änderungen gehen auf das Konto der Agrarreform. Voll zum Tragen kommt die neue Agrarpolitik allerdings erst später, so namentlich mit der Liberalisierung des Milchmarktes im Jahr 2009. Ein Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft hat das Parlament abgelehnt.

Auch das neue Gesetz über die Gentechnik im ausserhumanen Bereich bringt kein solches Moratorium. Es präzisiert und verstärkt aber den Schutz von Mensch und Umwelt vor Missbräuchen. Für die Freisetzung von GVO gelten strenge Auflagen. Das Haftpflichtrecht wird verschärft, die Information der Konsumenten verbessert.

Briefe werden teurer

Das revidierte Postgesetz gibt der Post verbindliche Vorgaben für die flächendeckende Grundversorgung. Neu dürfen auch private Anbieter Pakete unter zwei Kilogramm befördern. Zudem wird die Briefpost teurer.

Wie jedes Jahr schlagen auch andere Tarife und behördlich genehmigte Preise auf. Die Gebühren für die erleichterte Einbürgerung und für Visa beispielsweise steigen zum Teil massiv.

Dass schliesslich schwefelhaltige Treibstoffe neu mit einer Lenkungsabgabe von 3 Rappen pro Liter belastet werden, wird der Konsument kaum spüren: Im gleichen Zug dürften diese Produkte nämlich vom Markt verschwinden.

swissinfo und Agenturen

Ab 1.1.2004:

64 neue oder revidierte Bundesgesetze treten in Kraft

188 Erlasse auf Verordnungsstufe

Betroffen sind 9 Bereiche

Die Schweizer Gesetzgebung beruht auf den Stufen Bundesverfassung, Gesetz und Verordnung.

Die Verfassung ist das Grundgesetz des Staates. Auf ihrer Grundlage stehen die Gesetze. Die geltende Schweizer wurde vor vier Jahren in Kraft gesetzt. Für Verfassungsänderungen braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen.

Die Gesetze regeln genauer eine Verfassungs-Bestimmung. Gesetze enthalten Rechte, Gebote und Verbote. Sie werden vom Parlament erlassen. Es gibt Bundesgesetze und kantonale Gesetze.

Verordnungen sind Ausführungen zu einzelnen Gesetzesartikeln. Sie werden von der Regierung erlassen. Auf Bundesebene ist das der Bundesrat, auf Kantonsebene der Regierungs- respektive der Staatsrat.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft