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Achraf widersetzt sich Auslieferung an Spanien

Der mutmassliche Terrorist Mohamed Achraf ficht seine Auslieferung an Spanien vor Bundesgericht an. Keystone Archive

Der in der Schweiz inhaftierte mutmassliche algerische Terrorist Mohamed Achraf legt Beschwerde gegen seine Auslieferung an Spanien ein, so sein Anwalt.

Da der Fall nun beim Bundesgericht liegt, kann sich die Überstellung um mehrere Monate verzögern.

Sein Mandant lege Beschwerde ein, sagte Achrafs Anwalt Pierre-Marie Waldvogel am Mittwoch. Das Bundesamt für Justiz (BJ) sei entsprechend informiert worden. Das bedeutet, dass nun das Bundesgericht über die Auslieferung entscheiden muss.

Er habe die Beschwerde innerhalb der dafür eingeräumten Frist von fünf Tagen am Dienstag beim BJ angemeldet, um so die Auslieferung Achrafs zu verhindern, so der Anwalt weiter. Für die formelle Einreichung der Beschwerde hat er 30 Tage Zeit.

Mutmasslicher Kopf einer Terrorzelle

Über den genauen Inhalt der Verwaltungsgerichts-Beschwerde wollte Waldvogel keine näheren Angaben machen. Bis zum Urteil des Bundesgerichts dürften erfahrungsgemäss noch mehrere Monate verstreichen.

Die spanischen Behörden hatten das Auslieferungsgesuch an die Schweiz letzte Woche gestellt. Das Bundesamt für Justiz verfügte darauf am letzten Freitag die Auslieferung.

Spanien wirft dem 32-jährigen Islamisten vor, als Kopf einer Terrorzelle aus der Haft in der Schweiz einen Selbstmordanschlag auf das nationale Gericht in Madrid geplant zu haben. Und zwar sollte das Gebäude mit einer 500-Kilo-Bombe auf einem Lastwagen in die Luft gesprengt werden.

Auch Schweizer Behörden ermitteln

In Bern ermittelt zudem die Bundesanwaltschaft (BA) seit vergangenem Oktober gegen Achraf wegen Verdachts auf Zugehörigkeit oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.

Die BA kam in Übereinstimmung mit dem Bundesamt für Justiz zum Schluss, dass der Auslieferung und damit dem spanischen Verfahren der Vorrang einzuräumen ist. Nach Angaben der BA ist es aber möglich, die Ermittlungen den spanischen Behörden zu übergeben.

“Zufällig” in Haft gesetzt

Achraf war Ende August 2004 wegen eines Bagatelldelikts festgenommen und im Flughafen-Gefängnis Zürich in Ausschaffungshaft gesetzt worden, da sein Asylgesuch abgelehnt worden war. Auf Grund eines spanischen Fahndungsgesuches wurde Achraf dann am 21. Oktober in Auslieferungshaft gesetzt, nun als Terrorverdächtiger.

Der mangelhafte Informationsaustausch zwischen den eidgenössischen und kantonalen Behörden einerseits und den Ermittlungsstellen beider Länder andererseits sorgten in der Schweiz für eine grosse Debatte über die Effizienz der Geheimdienste.

In Ermordung van Goghs verwickelt?

Eine weitere Spur im Falle Achraf führt in die Niederlande. Dort soll der Verdächtige in das tödliche Attentat auf den Filmregisseur Theo van Gogh verwickelt sein.

swissinfo und Agenturen

28. August 2004: Achraf wird am Flughafen Kloten festgenommen.
19. Oktober: Spanien informiert die Schweiz, dass der Verhaftete ein Bombenattentat in Madrid geplant hatte.
21. Oktober: Der Schweizer Bundesanwalt Roschacher eröffnete ein Verfahren gegen Achraf.
28. Januar 2005: Die Schweiz gibt grünes Licht für eine Auslieferung an Spanien.
Achrafs Schweizer Anwalt kündigt Berufung ans Bundesgericht an.

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