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Ackermann: Keine strafrechtliche Schuld?

Joseph Ackermann: Noch sind nicht alle Probleme vom Tisch. Keystone Archive

Im Mannesmann-Prozess sieht die Richterin bislang keine Straftaten: Es sei keine strafbare Untreue erkennbar, weil eine gravierende Pflichtverletzung nicht nachzuweisen sei.

Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme können alle Angeklagten mit Freisprüchen rechnen.

Mit einem Paukenschlag hat die Vorsitzende Richterin im Mannesmann-Prozess für eine Zäsur im wohl spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der Bundesrepublik Deutschland gesorgt.

Fünf Minuten lang legte Brigitte Koppenhöfer am Mittwoch die Einschätzung der Kammer zum Verfahrensstand dar. Die Worte waren deutlich: Nach zweimonatigen Verhandlungen sieht die Kammer keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten.

Zufriedener Joseph Ackermann

Kein Wunder, dass sich der Schweizer Josef Ackermann, als Chef der Deutschen Bank der prominenteste Angeklagte, ein zufriedenes Lächeln nicht verkneifen konnte.

Seit Mitte Januar sitzt Deutschland mächtigster Banker jede Woche zwei Tage lang im Düsseldorfer Landgericht und muss sich gegen den Vorwurf der Untreue verteidigen.

Eine Verurteilung wäre für ihn wohl auch gleichzeitig das “Aus” als Bankchef gewesen. Doch nun haben sich seine Aussichten deutlich erhöht, das Gericht als unbescholtener Bürger verlassen zu können.

Aktienrechtlich unzulässige Prämien

Dabei hat das Gericht ihm und den anderen Angeklagten nicht einmal einen wirklichen Freibrief ausgestellt. Ausdrücklich betonte die Richterin in ihrem “vorläufigen Résumé”, die von Ackermann und Co genehmigten Millionenprämien für Mannesmann-Chef Klaus Esser und seine engsten Mitarbeiter seien aktienrechtlich unzulässig gewesen.

Denn der Geldregen für die Manager habe nicht im Unternehmensinteresse gelegen. Das gleiche gelte für die Zahlungen an den Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk und für die überhöhten Pensionsabfindungen für ehemalige Vorstandsmitglieder.

Staatsanwälte geben nicht auf

Doch – und das ist entscheidend – strafbare Handlungen seien dies wohl nicht gewesen, beschreibt die Vorsitzende Richterin die Einschätzung der Kammer.

Teils seien die Pflichtverletzungen einfach nicht gravierend genug, um den Untreuevorwurf der Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen. Teils hätten die Angeklagten sich bei ihrem Verhalten einfach auf den Rat ihrer Juristen verlassen, seien deshalb einem “unvermeidbarem Verbotsirrtum” erlegen und damit schuldlos.

Oder es gebe – wie im Fall der Pensionsabfindungen – Zweifel an dem für den Untreuevorwurf nötigen Vorsatz der Angeklagten.

Zwei Jahre lang hatten die Ermittlungen gegen die Manager gedauert. Es ging um die grösste Übernahmeschlacht der deutschen Wirtschaftsgeschichte und um die Moral der Manager.

Doch an diesem Tag scheint ihre Anklage in sich zusammenzufallen. In Düsseldorfer Justizkreisen hiess es nach dem Urteil, die Anklagebehörde werde nun wohl noch erheblich nachlegen müssen, um das Blatt noch zu wenden.

Doch aufgeben wollen die Staatsanwälte nicht. In einer ersten Stellungnahme der Anklagebehörde kurz nach dem Resümee der Richterin hiess es: “Wir werden in der weiteren Hauptverhandlung durch uns geeignete Beweisanträge und Anregungen auf die Überzeugungsbildung der Kammer Einfluss zu nehmen suchen.”

Schadenersatzklagen durchaus nicht vom Tisch

Josef Ackermann wird deshalb wohl auch in den nächsten Wochen jeden Mittwoch und Donnerstag statt in seinem Frankfurter Büro im Düsseldorfer Landgericht verbringen müssen.

Doch auch ein Freispruch wäre für die Angeklagten möglicherweise nicht das Ende der Geschichte: Denn Verstösse gegen das Aktienrecht sind zwar strafrechtlich nicht relevant, können aber sehr wohl Schadenersatzklagen nach sich ziehen.

swissinfo und Agenturen

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