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Ackermann freigesprochen

Joseph Ackermann ist nach dem Freispruch die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Keystone

Das Landgericht Düsseldorf hat die sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess, darunter den Chef der Deutschen Bank, den Schweizer Josef Ackermann, freigesprochen.

Neben Ackermann verlassen auch die andern Beschuldigten den Gerichtssaal straffrei.

Mit Erleichterung haben Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und die anderen Angeklagten im Mannesmann-Prozess am Donnerstag auf ihren Freispruch vom Vorwurf der Untreue reagiert.

Ackermann sagte, er sei dankbar, dass alle Vorwürfe der Käuflichkeit vom Tisch seien. “Ein Freispruch ist ein Freispruch.” Auch Esser war erleichtert. “Das Gericht hat erklärt, dass die Vorwürfe gegen mich falsch sind.” Und er fügte hinzu: “Mit diesem Urteil kann die Rufschädigung überwunden werden.”

Spektakuläre Übernahmeschlacht

Die Strafkammer entlastete die Angeklagten vom Untreue-Vorwurf im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch Vodafone.

Neben Ackermann und Esser sassen im Düsseldorfer Landgericht auch der ehemalige Aufsichtsratschef des Telekommunikations-Konzerns Joachim Funk, der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und zwei weitere Mannesmann-Mitarbeiter auf der Anklagebank.

Mannesmann war Anfang 2000 nach einer spektakulären Übernahmeschlacht von Vodafone gekauft worden. Mit einem Volumen von 178 Mrd. Euro war dies bis dahin die teuerste Übernahme der Industriegeschichte Europas gewesen.

Nach dem Sieg von Vodafone im Übernahmepoker sollen im Mannesmann-Konzern mehr als 60 Mio. Euro Abfindungen und Bonuszahlungen (rund 90 Mio. Schweizer Franken) an führende Manager, Aufsichtsräte und Pensionäre geflossen sein. Allein 30 Mio. Euro gingen an den ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser.

Bonuszahlungen: aktienrechtlich unzulässig, aber keine Veruntreuung

Über die Rechtsmässigkeit dieser Zahlungen wurde nun in Düsseldorf zu Gericht gesessen. Die Manager hätten die Wirren der Übernahmeschlacht genutzt, um selbst Kasse zu machen, glaubten die Staatsanwälte.

Beschlossen wurden diese Zahlungen laut Anklage zwischen Februar und Juni 2000 vom vierköpfigen “Ausschuss für Vorstands-Angelegenheiten”, dem auch Ackermann angehörte.

Ackermann geriet dabei ins Visier der Ermittler, obwohl er selber gar kein Geld erhielt. Doch soll er als Mitglied dieses Ausschusses die Zahlungen abgenickt oder sie zumindest nicht verhindert haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen einem und drei Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten die Vorwürfe als haltlos bezeichnet und auf Freispruch plädiert.

Mit der Urteilsverkündung und dem Freispruch für die Angeklagten ging am Donnerstag eines der spektakulärsten Wirtschafts-Strafverfahren Europas zu Ende.

Die Freisprüche waren erwartet worden, nachdem das Gericht den Angeklagten bereits Ende März in einer Zwischenbilanz Straffreiheit in Aussicht gestellt hatte.

Die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer hatte in einem Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten die Auffassung vertreten, die Zahlungen seien zwar aktienrechtlich unzulässig, erfüllten aber nicht den Straftatbestand der Untreue.

Seit 2002 Chef der Deutschen Bank

Der aus Mels im Kanton St. Gallen stammende Josef Ackermann wurde am 22. Mai 2002 zum Chef der Deutschen Bank gewählt – als erster Ausländer in der Geschichte der 1870 gegründeten Bank.

Hier trägt er die Verantwortung für das Corporate und das Investment Banking. Er ist Sprecher des Vorstands und Chairman des Group Executive Committee. Damit besitzt Ackermann eine Machtfülle, wie sie kein Vorstand der Frankfurter Bank je hatte.

Seine Karriere hatte in der Schweiz begonnen: 16 Jahre brauchte Ackermann, der an der Handelshochschule St. Gallen studiert hatte, um sich bei der damaligen Schweizerischen Kreditanstalt (heute Credit Suisse) vom Assistenten der Generaldirektion zu deren Führung hochzuarbeiten. Drei Jahre – von 1993 bis 1996 – leitete Ackermann die Schweizer Grossbank.

Richterin kritiserte Einmischung

Im Mannesmann-Prozess hat Richterin Brigitte Koppenhöfer eine massive Einflussnahme durch Politik und Wirtschaft beanstandet. Dabei sprach sie von Telefonterror und Schmähbriefen bis hin zu Drohungen.

Sie sei überrascht, wie viele Stammtische sich in Deutschland zu diesem Thema gebildet hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. Politiker aller Parteien hätten versucht, sich als Rechtsexperten auszugeben.

Rechtsexperten hätten während des halbjährigen Verfahrens über die Medien ihre Meinung zum Verfahren geäussert – ohne jemals im Verhandlungssaal gewesen zu sein und ohne die Akten zu kennen.

“Wir sind kein Scherbengericht für die deutsche Wirtschaft, sondern eine Wirtschaftsstrafkammer”, sagte Koppenhöfer.

Die Untreuevorwürfe sollten als Straftatbestand und nicht moralisch bewertet werden. “Man muss den Angeklagten nicht alles glauben, darf ihnen aber auch nicht alles unterstellen.”

swissinfo und Agenturen

Josef Ackermann ist 55 Jahre alt und Sprecher des Vorstands der Deutschen Bank.

Der Prozess in Düsseldorf drehte sich um Zahlungen bei der unfreundlichen Übernahme des deutschen Mannesmann-Konzerns durch die britische Vodafone.

Ackermann war zusammen mit fünf weiteren Beschuldigten angeklagt die Übernahme dazu genutzt zu haben, um Managern und Ex-Vorständen von Mannesmann Abfindungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro zuzuschieben.

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