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AHV erzielt Milliarden-Überschuss

Die AHV ist finanziell in guter Verfassung. Keystone

Die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) hat das letzte Jahr mit einem Betriebsgewinn von 2,7 Milliarden Franken abgeschlossen.

Dank guter Konjunktur stiegen die Beiträge der Versicherten und Arbeitnehmer, der Aufwand blieb dagegen praktisch unverändert.

Die erste Säule des Schweizer Vorsorge-Systems konnte ihr Betriebsergebnis 2006 von knapp 2,4 um rund 0,3 Mrd. Franken verbessern.

Der Überschuss aus der Versicherungstätigkeit lag bei 1,2 Mrd., der Anteil der AHV am Anlageerfolg bei rund 1,3 Mrd. Franken.

Dazu kommen 203 Mio. Franken Verlustzinsen der Invalidenversicherung (IV).

SGB: Spielraum für flexibles Rentenalter

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zeigen die Zahlen der AHV, dass genügend Spielraum für die Einführung des von ihm geforderten flexiblen Rentenalters besteht.

Auf Grund eigener, nicht zutreffender Prognosen weigere sich der Bundesrat (Landesregierung) seit Jahren, eine anständige Regelung für die Frühpensionierung vorzuschlagen.

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AHV

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) ist eine Grundversicherung, die den Existenzbedarf garantiert für Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren, Waisen, Witwen und Hilflose. Sie ist obligatorisch und wird zu rund 80% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Den Rest übernehmen der Bund und die Kantone.

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EO zehrt von Reserve

Rote Zahlen schreiben die Invalidenversicherung (IV) und auch die Erwerbsersatzordnung (EO), deren Leistungen Mitte 2005 erweitert worden sind.

Die Erwerbsersatzordnung (EO) zehrt wegen erweiterten Leistungen von ihren Reserven. Sie deckt seit Mitte 2005 den bezahlten Mutterschaftsurlaub. Gleichzeitig wurden die Taggelder für Militär-Dienstleistende erhöht. Ihr Betriebsverlust lagt 2006 bei 321 Millionen Franken.

Bestätigten sich die Zahlen von 2006, reichten die Reserven der EO mit Sicherheit noch für 2007 und wohl auch für 2008, sagte Ulrich Grete, Verwaltungsratspräsident des AHV-Ausgleichsfonds.

Danach müsse der Bundesrat voraussichtlich von seiner Kompetenz Gebrauch machen, die Lohn- und Arbeitgeberbeträge an die EO um insgesamt je 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

Verlust bei der IV

Die Invalidenversicherung (IV) verzeichnete 2006 einen Verlust von rund 1,6 (Vorjahr: 1,7) Mrd. Franken.

Ihr Defizit aus dem Versicherungsgeschäft sank auf 1,3 (1,6) Mrd. Franken.

Die Lohn- und Arbeitgeber-Beiträge an die AHV stiegen 2006 um 3,4%. Die gewachsenen Steueranteile zu Gunsten der AHV deckten 7,8% ihres Aufwandes. Dieser stieg nach Angaben der Fondsverwaltung gegenüber dem Vorjahr lediglich leicht an.

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Invaliden-Versicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Dies geschieht mittels Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen. Die IV subventioniert auch speziell eingerichtete Institutionen. Die Versicherung wird zu rund 40% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Der Rest stammt aus öffentlichen Geldern.

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Weniger Einnahmen aus Anlagen

Die Anlagen brachten AHV und EO zusammen 2006 weniger ein als 2005, nämlich 1,41 (Vorjahr: 1,90) Mrd. Franken. Das AHV- Betriebsergebnis war zu 48% vom Anlageerfolg bestimmt.

Das Kapital der AHV stieg mit dem Anlageerfolg um 9,2% auf 32,1 Mrd. an. Jenes der EO sank um 11,2% auf 2,54 Mrd. Franken. Bei der IV stieg der Verlustvortrag von 7,77 auf 9,33 Mrd. Franken.

swissinfo und Agenturen

Das Schweizer System der Altersvorsorge basiert auf drei Säulen.

Die erste ist die staatliche Vorsorge: Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss Beiträge in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einzahlen, eine Grundversicherung, die den Existenzbedarf garantiert für Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren, Waisen, Witwen und Hilflose.

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge: Sie ist eine obligatorische, private Versicherung, an die Arbeitnehmende und Arbeitgeber zu gleichen Teilen Beiträge zahlen, die später in Form einer Rente oder von Kapital zurückbezahlt werden.

Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig und kann bis zu einem gewissen Betrag von den Steuern abgezogen werden.

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