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Al Kaida in der Schweiz verboten

Die Schweiz verbietet präventiv Bin Ladens Organisation. Keystone Archive

Die Schweiz verbietet die Terror-Organisation Al Kaida von Osama bin Laden. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Zudem erhält das Bundesamt für Polizei fünf zusätzliche Stellen zur Bekämpfung des Terrorismus.

Erstmals seit über 50 Jahren habe die Schweiz ein Verbot gegen eine Organisation verhängt, sagte Justiz- und Polizeiministerin Ruth Metzler vor den Medien. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren kommunistische und national-sozialistische Gruppierungen verboten worden.

Staatsschutz überprüfen

Mit dem Verbot von Al Kaida mache die Schweiz deutlich, dass sie ein sicheres Land bleiben wolle, sagte Metzler. Von ihrem Territorium aus solle keine Gefährdung für andere Staaten ausgehen. Laut Bundesrätin Metzler hat das Verbot nichts mit einer Diskriminierung der Muslime zu tun, die sich vom Terrorismus distanziert hätten.

Gleichzeitig soll laut Metzler die Staatsschutz-Gesetzgebung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Nach den Ausschreitungen der letzten Zeit von Anti-Globalisierungsgegnern und Rechts-Extremisten stelle sich die Frage, ob man nach der Fichen-Affäre nicht überreagiert habe.

Bislang seien in der Schweiz keine Strukturen von Al Kaida festgestellt worden, betonte Metzler. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass von der Schweiz aus ein Terrorismus-Netz aufgebaut werde. Das Verbot der Organisation habe deshalb präventive Wirkung und sei bis Ende 2003 befristet.

Beitritt zu UNO-Konventionen

Aus heutiger Sicht des Bundesamtes für Polizei (BAP) ist Al Kaida mindestens als mitverantwortlich für die Terroranschläge gegen das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington zu betrachten. Der Bundesrat halte die Organisation deshalb für eine grosse Gefahr für die Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft.

Verboten ist nicht nur Al Kaida, sondern auch sämtliche Nachfolge- oder Hilfsorganisationen und jegliche Propaganda sind untersagt. Behörden und Organisationen erhalten erweiterte Auskunfts-Pflichten und ein Melderecht. Die gesetzlichen Berufsgeheimnisse bleiben aber gewahrt.

Ferner beschloss der Bundesrat, die UNO-Konvention gegen die Finanzierung des Terrorismus möglichst rasch zu ratifizieren und den Beitritt zur UNO-Konvention zur Bekämpfung terroristischer Sprengstoffattentate (“Bombenkonvention”) vorzubereiten.

swissinfo und Agenturen

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