Rentenreform in der Schweiz nimmt Form an
Die Menschen im Rentenalter werden immer zahlreicher. Das belastet die Altersvorsorge. Versuche, das Jahrhundert-Sozialwerk zu reformieren, sind in den letzten 20 Jahren allesamt gescheitert. Jetzt hat die grosse Parlamentskammer einige Pflöcke eingeschlagen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.
- Español La reforma de las pensiones toma forma
- Português Reforma da previdência toma forma
- 中文 瑞士女人要干到65岁才能退休
- Français La réforme du système des retraites prend forme
- عربي نظام التقاعد .. نحو صياغته شبه النهائية
- Pусский Финишная прямая пенсионной реформы
- English Swiss pension reform on target
- 日本語 スイスの年金制度改革をめぐる議会の議論、最終段階に突入
- Italiano La riforma delle pensioni prende forma
Weil die geburtenstarken Jahrgänge ins Pensionierungsalter kommen, steigen die Ausgaben der Altersvorsorge. Der finanzielle Druck auf die "aktive" Bevölkerung nimmt zu. Vor 50 Jahren standen 10 Erwerbstätigen nur gerade zwei Rentner gegenüber. Heute sind es fast drei. 2030 dürften es gemäss Prognosen vier sein.
Das bringt die Altersvorsorge in Finanzierungsprobleme. Bis 2030 droht der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV, 1. Säule) eine Finanzierungslücke von rund 8 Mrd. Franken jährlich. Auch die 2. Säule (berufliche Vorsorge) bekommt die steigende Lebenserwartung und die tiefen Anlagerenditen zu spüren.
Wie soll die Lücke gefüllt werden?
Unbestritten ist, dass die Altersvorsorge nicht mehr "enkeltauglich" ist und Reformen unerlässlich sind. Weitgehende Einigkeit besteht auch darin, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge der 1. und 2. Säule insgesamt erhalten werden soll. Der politische Streit entzündet sich an der Frage, wer wie viel bezahlen soll. Konkret: Soll länger gearbeitet und dadurch weniger lang Rente bezogen werden, oder sollen mehr Steuergelder ausgegeben werden, um die Lücke zu füllen?
In der Herbstsession hat die grosse Parlamentskammer wichtige Entscheide gefällt. Frauen müssen künftig wie die Männer bis ins 65. Altersjahr arbeiten. Weil sich zuvor bereits die kleine Kammer dafür ausgesprochen hatte, kann dieser Entscheid nur noch vom Volk umgestossen werden.
Weniger Pension
Unter Dach sind auch Rentenkürzungen in der beruflichen Vorsorge durch eine Senkung des sogenannten Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6%. Für einen Versicherten mit einem Vorsorgekapital von 100'000 Franken bedeutet der Entscheid, dass er statt 6800 nur noch 6000 Franken Jahresrente erhält.
Die Ratslinke sperrt sich grundsätzlich gegen Abstriche an der Altersvorsorge und droht mit dem Referendum, wenn Kürzungen nicht kompensiert werden. Dass das Stimmvolk Rentenkürzungen nicht goutiert, hatte es in der Vergangenheit mehrmals gezeigt.
Um die Kürzung bei der beruflichen Vorsorge zu kompensieren hatte sich die kleine Parlamentskammer für eine Erhöhung der AHV-Renten um monatlich 70 Franken entschieden. Die grosse Kammer lehnt diese Erhöhung ab mit Verweis auf den jüngsten Volksentscheid. Der Souverän hatte am Wochenende klar Nein gesagt zu einer Erhöhung der AHV um 10 Prozent.
Gegen Kompensierungen wehrt sich zwar auch die Ratsrechte nicht ausdrücklich. Aber sie sperrt sich gegen höhere Belastungen für die Unternehmen.
Höhere Beiträge für Junge
Ob und wie die beschlossenen Rentenkürzungen in der zweiten Säule nun kompensiert werden sollen, ist noch offen. Die grosse Kammer hat sich mit knapper Mehrheit für ein Modell entschieden, das Kompensationen innerhalb der 2. Säule vorsieht. Der nicht versicherte Lohnanteil (Koordinationsabzug) soll abgeschafft werden. Ausserdem sollen junge Arbeitnehmende mehr von ihrem Lohn abliefern müssen, um ihre Pension zu finanzieren.
Man könne den jungen Leuten verständlich machen, dass sie in der zweiten Säule für sich selber sparen, erklärte die freisinnige Nationalrätin Regine Sauter, die sich für das Modell stark machte. Dieses war dem Parlament erst am Wochenende von Vertretern der liberalen Parteien vorgelegt worden. Widerstand – wenn auch vergeblich – leistete nur die Ratslinke: Das beschlossene Modell sei unseriös, teuer und nicht effizient, kritisierte Jean-François Steiert von der Sozialdemokratischen Partei (SP).
"Rentenalter 67" ausgelagert
Ja gesagt hat die grosse Kammer auch zu einer so genannten Schuldenbremse: Sobald die AHV in eine finanzielle Schieflage gerät, soll das Rentenalter automatisch und schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben werden.
Was die Ratsrechte als Notnagel bezeichnet, ist für Mitte-Links ein Sargnagel. Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) werde einer Erhöhung des Rentenalters erst zustimmen, wenn die Wirtschaft bereit sei, älteren Arbeitnehmenden Stellen anzubieten, sagte CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Und Lorenz Hess von der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) zeigte sich überzeugt, dass das Volk dazu bestimmt nicht Ja sagen werde.
Diese Bedenken scheinen auch rechtsbürgerliche Parlamentarier zu teilen. Um das Reformpaket mit diesem Nagel nicht zu versenken, entschied sich die Parlamentskammer deshalb, die Schuldenbremse in eine separate Vorlage auszulagern. Damit wird das Stimmvolk über die Rentenreform und die Schuldenbremse getrennt entscheiden.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!