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Anklage wegen Irreführung

Die Staatsanwaltschaft Zürich erhebt Anklage gegen die Brasilianerin, die behauptet hatte, sie sei im Februar dieses Jahres von Skinheads an einem Zürcher Bahnhof überfallen worden. Die Angeklagte anerkennt den Vorwurf nicht.

Der Frau wird Irreführung der Rechtspflege zur Last gelegt, weil sie gegenüber der Polizei falsche Angaben gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse gegen sie.

Auch die Verfahrenskosten sollen ihr auferlegt werden. Da die Frau den Vorwurf nicht anerkennt, wird der Fall voraussichtlich vom Einzelrichter in Strafsachen des Bezirks Zürich entschieden.

Die gegen die Brasilianerin verhängte Passsperre wird bis auf weiteres aufrechterhalten. Sie soll sich auf freiem Fuss befinden.

Die 26-jährige Juristin hatte gegenüber der Polizei behauptet, sie sei am 9. Februar 2009 am Bahnhof Stettbach in Zürich von drei Skinheads überfallen worden. Dabei sei sie mit einem Messer verletzt und in den Bauch getreten worden und habe die noch ungeborenen Zwillinge in der Bahnhofstoilette verloren.

Die Frau gab schliesslich in polizeilichen Befragungen zu, den Überfall erfunden und sich die Schnittverletzungen selbst zugefügt zu haben. Laut gynäkologischen Befunden sei sie auch nicht schwanger gewesen.

swissinfo.ch und Agenturen

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