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Politik uneins im Kampf gegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist auch in der Schweiz ein Problem - und die Politik ist sich uneinig. Keystone

Politiker und Fachleute zeigen sich beunruhigt über die zunehmende Schwarzarbeit in der Schweiz. Auf Gegenmassnahmen kann man sich indes nicht einigen.

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kommt wegen politischen Unstimmigkeiten nicht vom Fleck.

Punkto Schwarzarbeit gilt die Schweiz im Ausland als Vorbild: Während in Ländern wie Deutschland oder Frankreich die Schattenwirtschaft einen Anteil von über 15 Prozent am Bruttoinlandprodukt (BIP) ausmacht und Schwellenländer wie Thailand, Nigeria und Ägypten sogar die 70 Prozent-Marke überschreiten, geht man in der Schweiz von relativ bescheidenen 5 bis 10 Prozent aus.

Ähnlich wie in Japan und den USA, den zwei anderen Musterländern, sei die Staatsquote in der Schweiz relativ niedrig und die Steuermoral verhältnismässig hoch, erklären Fachleute.

Schattenwirtschaft mache sich vor allem dort breit, wo die Lohnkosten (Steuern und Abgaben) zu hoch und die Reglementierung zu dicht seien.

Als Schwarzarbeit gilt Arbeit dann, wenn sie illegal, also nicht ordnungsgemäss deklariert ist. Schwarzarbeiter und Unternehmen, die solche beschäftigen, versteuern die entsprechenden Einkünfte nicht und zahlen auch keine Sozialversicherungs-Beiträge. Schwarzarbeiter sind dem Arbeitgeber schutzlos ausgeliefert, ebenso wie dem Risiko von Unfällen.

Bereitschaft zur Schwarzarbeit steigt

Für die Volkswirtschaft und die soziale Sicherheit der betroffenen Schwarzarbeiter ist jedoch grundsätzlich jede Schattenwirtschaft unvorteilhaft.

“Werden 5 bis 10% des Bruttoinlandproduktes ‘schwarz’ erarbeitet, resultieren nicht nur beachtliche Ausfälle bei den Steuern und Sozialversicherungen. Auch der Schutz der Arbeitnehmer wird aufs Spiel gesetzt, und letztlich wird die soziale Solidarität gefährdet, indem die ehrlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die anderen bezahlen müssen”, heisst es beim Arbeitgeberverband.

Im übrigen sei auch in der Schweiz die Zahl der Schwarzarbeiter im Steigen. Auf der Liste der OECD-Länder gehöre die Schweiz punkto Zunahme sogar zu den Spitzenreitern, mahnt der Arbeitgeberverband.

Die Schwarzarbeit habe “ein Ausmass erreicht, dessen volkswirtschaftliche Kosten nicht mehr vernachlässigt werden dürfen”.

Wo hört Gelegenheitsarbeit auf?

Zwar liegen Vorschläge zur Bekämpfung der Schwarzarbeit seit zwei Jahren auf dem Tisch, doch die Politik tut sich schwer. Die vorberatende Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat sich in ein paar Fragen dermassen zerstritten, dass die gesamte Vorlage des Bundesrates nochmals zurückgestellt werden musste.

Gestritten wird etwa um den Vorschlag, für Gelegenheitsarbeiter administrative Erleichterungen zu schaffen.

Ursprünglich für Beschäftigungen wie Kinderbetreuung, Putz- oder Gartenarbeit gedacht, möchte die Schweizerische Volkspartei (SVP) den Geltungsbereich beträchtlich ausdehnen: Wer bei einem Arbeitnehmer maximal 18’000 Franken im Jahr verdienen, soll vereinfacht abrechnen können.

Bei den Sozialdemokraten (SP) kommt dies schlecht an: Mit einer solchen Ausdehnung könnte ein neuer Bereich von unterversicherten Teilzeit- und Billig-Jobs entstehen, von dem lediglich die Arbeitgeber profitierten.

Datenschutz für Papierlose?

Streitpunkt ist auch die Forderung der Regierung, dass Informationen über ertappte Schwarzarbeiter von einer Behördenstelle zur anderen weitergeleitet werden sollen.

Die SP lehnt diese Datenvernetzung ab, weil sie vor allem für papierlose Ausländer Konsequenzen hätte. Einem Arbeitnehmer, der ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeitet, müsse es möglich sein, in die Sozialversicherung einzubezahlen, ohne dass dies sofort an die Ausländerbehörde gemeldet werde.

Lediglich in einem Punkt ist man sich über die Parteigrenzen hinweg einig: Die Sanktionen gegen fehlbare Arbeitgeber sollen deutlich verstärkt werden.

Ja zu mehr Repression

Für Ersttäter sind im Gesetzesentwurf Bussen von bis zu 500’000 Franken und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr vorgesehen. Im Wiederholungsfall gibt es Bussen bis zu einer Million Franken und Gefängnis bis zu fünf Jahren.

Diskutiert wird zudem, Direktzahlungen an landwirtschaftliche Arbeitgeber zu streichen, die Schwarzarbeiter beschäftigen.

Die Regierung schlägt zudem vor, Unternehmen, die bei Schwarzarbeit erwischt wurden, bis zu fünf Jahren von öffentlichen Aufträgen auszuschliessen. Während die Baumeister diese Massnahme “für einen fairen Wettbewerb” begrüssen, bezeichnen sie SVP und Arbeitgeberverband als unverhältnismässig.

Linke und Gewerkschaften wiederum fordern noch höhere Bussen.

Geringes Risiko, erwischt zu werden

Beim Schweizerischen Bauernverband (SBV) hält man schärfere Sanktionen für überflüssig. Landwirte, die heute Schwarzarbeiter beschäftigten, riskierten schon heute Bussen und Gefängnisstrafen, sagt Fritz Schober, Mitglied der SBV-Geschäftsleitung.

Die Gefahr, erwischt zu werden, sei aber nicht besonders gross, da es in der Schweiz es keine flächendeckenden Kontrollen gebe.

Zudem seien die Grenzkontrollen derart large, “dass die Polen carweise als Touristen einreisen und sich als Arbeitskräfte anbieten”. Für einen Landwirt, der auf legalem Weg keine günstigen Arbeiter finde, sei die Versuchung gross, zuzugreifen.

Ohne Kontrolleure keine Kontrolle

Beim Vollzug der Gesetze sind dem Bund die Hände weitgehend gebunden. Künftig will er die Kantone zumindest verpflichten, eine kantonale Behörde oder Kontrollkommission mit verstärkten Kompetenzen zu bezeichnen. Denn es fehlt in nahezu allen Kantonen eine Koordination zwischen den verschiedenen zuständigen Stellen.

Bei Ausländern und Ausländerinnen beispielsweise ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit primär Sache der Fremdenpolizei und der Kantonspolizei. Für Nacht-und Sonntagsarbeit ist das Amt für Arbeit und Wirtschaft zuständig. Und für Abklärungen bei Erwerbsarbeit ohne Sozialversicherungsbeiträge oder bei Steuerhinterziehung sind Sozialversicherungen und Steuerbehörden zuständig.

Was der Bund den Kantonen nicht vorschreiben kann, ist die angemessene Ausstattung der Kontrollstellen.

In Bern rechnet man damit, dass rund 100 Inspektoren für die ganze Schweiz nötig wären. Das entspricht einem Inspektor auf 35’000 Beschäftigte.

Tiefere Steuern statt mehr Kontrolleure

Doch erst wenige Kantone betreiben heute eine regelmässige, aktive Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Der Kanton Basel-Stadt hat vier und der Kanton Baselland zwei Vollzeitstellen mit so genannten Schwarzarbeits-Inspektoren eingerichtet. Im Kanton Zürich kontrollieren sowohl staatliche und private Inspektoren einschlägige Arbeitsstätten.

Die Mehrheit der Kantone hält sich jedoch zurück. Im Kanton Aargau beispielweise lehnte das Parlament die Verstärkung der staatlichen Kontrolle und die Einstellung spezieller Inspektoren im vergangenen Jahr deutlich ab.

SVP und FDP erklärten, verschärfte Kontrolle seien zu teuer und zudem nicht nötig. Die beste Massnahme gegen Schwarzarbeit sei eine “tiefe Fiskalquote”.

swissinfo, Katrin Holenstein

In der Schweiz wird der Anteil der Schwarzarbeit am Bruttoinland-Produkt (BIP) auf 5 bis 10 % geschätzt. In der EU liegen Griechenland, Spanien, Italien und Belgien mit 20 bis 30% an der Spitze.

In der Branchenstatistik zuoberst stehen die Bereiche Gastro und Bau, gefolgt von Landwirtschaft, Metallverarbeitung, private Haushalte, Autogewerbe und öffentliche Verwaltung.

Gemäss Expertenschätzung gehen dadurch dem Staat und den Sozialversicherungen jährlich rund 40 Mrd. Franken verloren.

Der Bundesrat möchte für beschränkte Arbeitspensen wie Putz- und Gartenarbeiten den administrativen Aufwand verkleinern.

Daneben sollen die Sanktionen deutlich verschärft werden.

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