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Armeechef Nef gesteht Zahlung und reicht Klage ein

Keystone

Roland Nef bestätigte am Donnerstag die Bezahlung einer Wiedergutmachung an seine Ex-Freundin. Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte reichte er eine Klage gegen die Boulevardzeitung Blick ein.

“Es trifft zu, dass im September 2006 meine ehemalige Lebenspartnerin Strafanzeige gegen mich erstattet hat. Das daraufhin…eröffnete Verfahren wurde im Herbst 2007…eingestellt”, erklärte Armeechef Roland Nef vor den Medien.

Der Armeechef räumte ein, seiner früheren Partnerin in Anwendung von Artikel 53 des Schweizerischen Strafgesetzbuches eine Wiedergutmachungszahlung geleistet zu haben.

Das gesetzmässig vorgesehene Mittel der Entschuldigung dient auch zur Entschädigung für Umtriebe. Wenn dieses in die Nähe des mafiösen Begriffs Schweigegeld gerückt werde, sei dies in höchstem Masse persönlichkeitsverletzend.

“Man schiesst auf mich, zielt auf den Bundesrat, vergiftet die Brunnen unserer staatlichen Institutionen und trifft vor allem meine Familie und Freunde”, sagte der Armeechef.

Rücktritt kein Thema

Ein Rücktritt ist für Nef kein Thema, und auch von einer Krise wollte er nicht sprechen. Zwar habe er in der Ablösephase einer intensiven Liebesbeziehung nicht immer besonnen gehandelt. Dies stehe jedoch in keinem Zusammenhang mit seiner öffentlichen Funktion.

Was genau im September 2006 zur Strafanzeige seiner ehemaligen Lebenspartnerin gegen ihn geführt hat, sagte Nef nicht, der nicht in Uniform, sondern im privaten Anzug erschien. Er verweigerte auch jede detaillierte Auskunft über die Höhe der Zahlung oder über die Vorwürfe der Nötigung, indem er auf die Stillschweigevereinbarung verwies.

Klage eingereicht

Die Rufmordkampagne vom Blick habe einen Punkt erreicht, wo er sie nicht mehr einfach hinnehmen könne. Nef reichte deshalb gegen Ringier eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Weitere Klagen behalte er sich vor.

Der Armeechef erhofft sich von dem Verfahren auch Rückschlüsse über die Herkunft der Indiskretionen zu der Stillschweigevereinbarung zwischen ihm und seiner Ex-Freundin.

Aus Sicht des Medienjuristen Peter Studer hat Nefs Klage durchaus Chancen auf Erfolg. Was zwischen Nef und seiner Ex-Partnerin abgelaufen sei, sei Privatsache, sagte Studer.

Es liege nun an der Gerichtsinstanz, zu entscheiden, ob das öffentliche Interesse oder das private Interesse von Nef und seiner Ex-Partnerin überwiege, sagte Studer weiter.

Im Zentrum steht für ihn die Frage, ob Bundesrat Samuel Schmid das Verfahren gegen Nef am Gesamtbundesrat vorbeisteuern durfte.

War Schmid informiert?

Nef beantwortete die Frage nicht, ob Bundesrat Samuel Schmid über die Wiedergutmachungszahlung informiert war. Der Verteidigungsminister wusste aber um das juristische Verfahren, als er und Nef sich im Frühling 2007 über die Bewerbung als Armeechef unterhielten.

Nef glaubt auch nicht, dass weitere mögliche Spekulationen um seine Person seine Arbeit als Chef der Armee gefährden werden. Er wolle seine Aufgabe weiter mit Herzblut, Engagement und Verantwortungsbewusstsein führen, solange er das Vertrauen des Gesamtbundesrats habe.

Derweilen hüllen sich sein Vorgesetzter Samuel Schmid und das Verteidigungsdepartement weiter in Schweigen. “Von uns gibt es keinen Kommentar, liess Departementssprecher Sebastian Hueber verlauten.

swissinfo und Agenturen

Die Landesregierung ernannte auf Vorschlag von Verteidigungsminister Samuel Schmid am 8. Juni 2007 Roland Nef zum Chef der Armee.

Damals war nicht bekannt, dass gegen Nef strafrechtliche Ermittlungen im Gange waren. Im September 2006 hatte seine ehemalige Lebenspartnerin Strafanzeige wegen Belästigung gegen ihn eingereicht. In Zeitungen verbreitete Indiskretionen sprechen von Telefon– und SMS-Terror sowie Belästigungen via E-Mail.

Schmid war darüber informiert. Er leitete diese Informationen jedoch nicht an den Gesamtbundesrat weiter, weil er von Nef die Zusicherung erhalten hatte, das Verfahren sei vor seinem Stellenantritt am 1. Januar 2008 abgeschlossen.

Die Einstellung erfolgte im Herbst 2007, nach einer Desinteresse-Erklärung des Opfers. Laut Radio DRS fand im Anschluss daran eine Zahlung von mehreren Tausend Franken statt. Eine Entschädigung ist in Artikel 53 des Strafgesetzbuches vorgesehen.

Der von der SonntagsZeitung aufgebrachte Fall Nef könnte für Bundesrat Samuel Schmid ernste politische Konsequenzen haben. Seine ehemaligen Kollegen von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) fordern seinen Rücktrtitt.

Die anderen Parteien, die kein Interesse an Rücktritt von Schmid haben, kritisieren vor allem Nef. Die Sozialdemokraten haben ihn bereits zum Rücktritt aufgefordert.

Der Fall Nef ist nur der jüngste einer ganzen Reihe, die Schmids Position schwächen. Zu erwähnen ist auch der Unfall auf der Kander, welcher fünf Militärangehörigen das Leben kostete und zum Rücktritt von Luftwaffenchef Knutti führte. Dazu gehören auch die ungeklärten Schüsse, die beim Wacheschieben mit scharfer Munition fielen.

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