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Attentäter war längere Zeit in der Schweiz

Urs von Daeniken will abklären, ob es in der Schweiz eine terroristische Zelle gibt. Keystone

Mindestens ein Attentäter der Terroranschläge in den USA hat sich laut Urs von Daeniken länger in der Schweiz aufgehalten. Der Chef des Inland-Nachrichtendienstes spricht sich nun für eine Prüfung der gesetzlichen Einschränkungen beim Staatsschutz aus.

Der Attentäter habe sich eine gewisse Zeit lang in der Schweiz aufgehalten, sagte von Daeniken in Interviews mit der Sonntagspresse. “Der Mann ist nicht nur durch die Schweiz gereist, er war länger da. Wir schliessen nicht aus, dass er sich hier unter falscher Identität aufhielt.”

Es handle sich dabei um einen in Hamburg gemeldeten Terroristen. “Er war einer der Attentäter, die von Boston aus in einen der beiden Türme des World Trade Centers flogen”, führte der Leiter des Dienstes für Analyse und Prävention aus. Die Schweiz habe möglicherweise wie Deutschland als Zwischenstation für die Infiltration in die USA gedient.

Terrorzelle in der Schweiz?

Die Ermittlungen würden in verschiedene Richtungen geführt. Dazu gehöre auch die Abklärung, “ob es in unserem Land eine Zelle gibt, die mit islamisch-fundamentalistischen Terroristen sympathisiert oder solche Verbrechen unterstützt.”

Laut von Daeniken wurden im letzten Jahr 147 Einreisesperren verhängt. Allein 124 solche Sperren richteten sich gegen mutmassliche Terroristen und Extremisten. Insgesamt seien über 1’000 Einreisesperren in Kraft.

Keine Drehscheibe für Terroristen

Am Freitagabend hatte Bundesrat Samuel Schmid erklärt, dass auf der Suche nach den Urhebern der Terroranschläge Spuren in die Schweiz führten.

Auf angeblichen Spuren nach Zürich angesprochen sagte von Daeniken: “Zürich ist keine Drehscheibe für Terroristen.” Der Flughafen werde jedoch wie andere von Reisenden benutzt. “Solange niemand als Terrorist identifiziert ist, kann man dies auch nicht verhindern.”

Staatsschutz neu definieren

Es gelte heute beispielsweise die gesetzliche Restriktion, dass die Behörden gewalttätigen Extremismus nur beobachten dürften. Solange keine physische Gewalt angewendet werde, sei keine staatsschutzmässige Erfassung erlaubt.

Man müsse deshalb überdenken, ob die gegenwärtigen Datenbearbeitungs-Kompetenzen ausreichten und die Aufgabenumschreibung des Staatsschutzes genügten, sagte von Daeniken weiter.

swissinfo und Agenturen

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