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Auch Berlin ist zu Abgeltungssteuer bereit

Die Finanzminister Wolfgang Schäuble (Deutschland, links) und Hans-Rudolf Merz nach der Unterzeichnung am Mittwoch. Reuters

Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland soll endgültig beigelegt werden. Finanzminister Hans-Rudolf Merz und sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble einigten sich am Mittwoch in Bern auf die Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich.

Sie setzten zudem ihre Unterschrift unter ein revidiertes Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA), das erleichterte Amtshilfe bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern ermöglicht, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.

Auf Geldern von deutschen Bankkunden in der Schweiz soll künftig eine Abgeltungssteuer erhoben werden, die anonym an die Steuerbehörde in Berlin weitergeleitet wird.

Zudem sollen damit Gelder, die teilweise schon jahrzehntelang schwarz in der Schweiz gelagert wurden, legalisiert werden. Die Höhe des Steuersatzes ist Gegenstand der anstehenden Verhandlungen.

Dabei sollen auch “Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute” gelöst werden. Schweizer Banken pochen seit langem auf erleichterten Zutritt zum deutschen Markt.

Zudem stellt Deutschland eine Lösung zum Umgang mit gestohlenen Bankdaten mit Informationen mutmasslicher Steuerbetrüger in Aussicht.

Milliarden für Grossbritannien und Deutschland

Am Montag hatte Merz bereits mit Grossbritannien eine ähnliche Vereinbarung erzielt. Aus Deutschland und Grossbritannien stammt ein bedeutender Teil der ausländischen Kundenvermögen auf Schweizer Banken – das meiste davon ist nach Einschätzung von Finanzanalysten Schwarzgeld.

Es wird erwartet, dass mit der Einführung der neuen Steuer Milliardenbeträge an den Fiskus in London und Berlin fliessen werden.

Deutschland gehört zu den schärfsten Kritikern des Schweizer Bankgeheimnisses. Der ehemalige Finanzministers Peer Steinbrück war massgeblich daran beteiligt, dass die Schweiz 2009 auf einer schwarzen Liste der Steueroasen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) landete.

Der Bundesrat sah sich in der Folge gezwungen, seine Finanzplatzstrategie umzukrempeln. Die Abgeltungssteuer soll das Bankgeheimnis vor dem Untergang retten und den von der EU-Kommission geforderten automatischen Informationsaustausch abwehren.

Dieser käme einem Ende des Bankgeheimnisses gleich, da ausländische Steuerbehörden jederzeit Zugriff auf Informationen über Schweizer Bankkonten hätten.

“Erfolg für die Schweiz”

Für René Schwok, der an der Universität und am Institut Européen in Genf lehrt, ist das Abkommen aus Sicht der Schweizer Interessen “ein schöner Erfolg”: “Einerseits ging es darum, dass die Schweiz die Privatsphäre weiterhin schützen wollte. Andererseits wollte die EU ihr Geld wiederhaben. Jetzt scheint man sich offensichtlich einer Lösung zu nähern.”

Nun dürfte das Schweizer Bankgeheimnis für einige Zeit nicht mehr derart unter Druck stehen, denn die EU sei “vorläufig nicht mehr imstande, der Schweiz den automatischen Informationsaustausch aufzudrängen. Dieser ist nicht mehr möglich, wenn wichtige Länder wie Deutschland oder Grossbritannien eine Lösung ohne Info-Austausch akzeptieren”.

Die Schweiz könne mit dem Abkommen einen Erfolg verbuchen, den viele Beobachter vor nicht allzu langer Zeit noch als unmöglich erachtet hätten, so Schwok.

“Die EU ist nicht geeint vorgegangen. Zwei Länder sind ausgeschert. Die Schweiz hat gut gespielt. Sie hat gewissermassen die Fronten entzweit und vom Umstand profitiert, dass die Länder wohl bereit waren, auf ein gemeinsames Vorgehen der EU zu verzichten, um sich die Einkünfte aus der Schweiz zu sichern.”

Doch die Schweiz gebe sich hier sehr zurückhaltend, um nicht noch jene zu provozieren, die nicht merkten, was gespielt worden sei, so Schwok.

Schliesslich ergänzte er: “Man wird noch sehen, ob sich das System der Abgeltungsbesteuerung – statt des Informationsaustauschs – auf alle anderen EU-Länder ausweiten lässt. Ich denke, dies könnte zumindest auf die wichtigsten Länder zutreffen.”

Zwei Abkommen

Steuerexperte Robert Waldburger von der Universität St. Gallen wollte sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht äussern. Gegenüber swissinfo.ch erklärte er: “Es geht ja um zwei Abkommen. Das erste ist das DBA, und das zweite ein Abkommen über die Abgeltungssteuer. Das DBA ist im Frühling paraphiert (dh. vom Parlament akzeptiert) worden.”

Beim Abkommen über die Abgeltungssteuer stünden bis jetzt erst die Eckwerte für die Aufnahme von Verhandlungen fest. “Das gibt noch nicht genügend Fleisch am Knochen ab, um kommentiert zu werden. Ich möchte zuerst sehen, was wirklich herauskommt, bevor ich etwas dazu sage”, so der Professor für Steuerrecht.

“Ein Meilenstein”

Erfreut reagierte die Schweizerische Bankiervereinigung. Sie sieht das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz als “Meilenstein”. Damit könnten die Beziehungen zwischen den beiden Ländern wieder normalisiert werden.

Den Schweizer Banken erlaube das Abkommen, “ihre Treuepflicht gegenüber ihren langjährigen Kundenbeziehungen” zu wahren, hielt die Bankiervereinigung (SBVG) am Mittwoch fest. “Die deutschen Kunden von Schweizer Banken können ihre nicht deklarierten Vermögen unter Wahrung ihrer finanziellen Privatsphäre regulariseren”, liess sich SBVG-Chef Claude-Alain Margelisch zitieren.

Vermögende Deutsche gehören zu den wichtigsten ausländischen Bankkunden in der Schweiz.

Gemäss einer Studie des auf Finanzanalysen spezialisierten Genfer Unternehmens Helvea von Anfang Jahr liegen deutsche Vermögen in der Höhe von rund 280,6 Mrd. Franken auf Schweizer Konten – davon sollen 193,4 Milliarden unversteuert sein.

Mit ähnlichen Zahlen hatte auch der frühere deutsche Finanzminister Peer Steinbrück hantiert, der 2009 von insgesamt 200 Mrd. Euro (272 Mrd. Franken) an deutschen Vermögen in der Schweiz sprach.

Das Schweizer Bankgeheimnis ist seit 1934 rechtlich verankert.

In den letzten 18 Monaten stand die Schweiz immer wieder unter Beschuss, weil sie Steuerhinterziehern aus dem Ausland helfe, deren Vermögen zu verstecken.

Im April 2009 hatte die OECD die Schweiz auf eine “Graue Liste” nicht kooperativer Steueroasen gesetzt.

Im September 2009 wurde die Schweiz wieder von der Liste gestrichen, nachdem sie mit 12 Ländern neue Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt hatte, die einen erweiterten Informationsaustausch beinhalten.

Neu erfolgt Amtshilfe nicht nur im Falle von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuer-Hinterziehung.

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