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Auch Pflanzen haben eine Würde

Gilt die Würde der Kreatur auch bei Pflanzen? Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie ist der Meinung, dass mit Pflanzen nicht beliebig umgegangen werden darf.

Die willkürliche Schädigung von Pflanzen ist moralisch unzulässig. Die gentechnische Veränderung von Pflanzen verletzt deren Würde aber nicht zwingendermassen.

Zu diesem Schluss kommt ein am Montag in Bern vorgestellter Bericht der Eidgenössischen Kommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH).

Die Bundesverfassung kennt drei Schutzkonzepte: den Schutz der Biodiversität, den Schutz der Art und die Verpflichtung, im Umgang mit Pflanzen der Würde der Kreatur Rechnung zu tragen. Die EKAH hat in ihrem Bericht über einen würdevollen Umgang mit Pflanzen Vorschläge für die Konkretisierung dieses Verfassungsbegriffs vorgelegt.

Eine vollständige Instrumentalisierung von Pflanzen sei daher rechtfertigungspflichtig, schreibt die aus Philosophen, Ethikern, Biologen und Medizinern bestehende EKAH. Sie plädiert für einen verhältnismässigen und vorsorglichen Umgang mit Pflanzen.

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