Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Babyfenster: Benützung ist illegal

Wer ein Kind anonym aussetzt, verletzt das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Keystone

Das Bundesamt für Justiz wirft den Betreibern des Babyfensters Einsiedeln Fehlinformation vor. Die Verantwortlichen für das im Mai eröffnete Babyfenster am Regionalspital Einsiedeln hätten die Rechtslage fragwürdig kommuniziert, heisst es im Gutachten.

Die Mutter, die ihr Kind anonym im Babyfenster aussetzt, handle nicht legal, schreibt der Autor des Gutachtens, Heinz Hausheer, Professor für Zivilrecht an der Universität Bern.

Sie verletze neben dem Recht auf “registerrechtliches Dasein” das in Privatrecht und Verfassung verankerte Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Kinds- und Vaterrechte verletzt

Die Aussetzung des Kindes in ein Babyfenster stelle zudem nicht automatisch eine Freigabe zur Adoption dar. Die Behörden müssten immer noch entscheiden, ob von einer Zustimmung der Eltern zu einer Adoption abgesehen werden könne.

So lange dieser Entscheid nicht gefallen sei, könnten diese jederzeit (auch länger als während den von den Betreibern erwähnten sechs Wochen) das Kind zurückfordern.

Das Gutachten kritisiert zudem die Vernachlässigung der Rechte des Kindsvaters durch die neue Institution. Dieser habe aufgrund der Anonymität der Aussetzung gar nicht die Möglichkeit, das Kind anzuerkennen.

Betreiber nicht belangbar

Die Expertise sieht das Babyfenster im Gegensatz zu den Initiantinnen als schlechtere Alternative zur Adoptionsfreigabe. Die Betreiberinnen von der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) propagierten das Projekt jedoch als Alternative zu Schwangerschafts-Abbruch und Kindstötung.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Verantwortlichen straf- oder zivilrechtlich kaum je belangt werden können. Die Behörden werden jedoch aufgefordert, abzuklären, ob aufgrund der kantonalen Rechtslage die unzutreffenden Werbebotschaften untersagt werden können.

Offen bleibt laut Gutachten zudem, ob das Babyfenster für seine Funktion der Adoptionsvermittlung eine Bewilligung benötigt und allenfalls kantonaler Aufsicht unterstellt werden muss.

Die SHMK verteidigt ihr Vorgehen unter Berufung auf ein anderes Rechtsgutachten, das sie bei einer Zürcher Anwältin in Auftrag gegeben hatte. “Wir haben das Zentrum nach einem Gespräch und in Übereinstimmung mit dem Adoptionsdienst der Gemeinde Einsiedeln eröffnet”, erklärte SHMK-Sprecher Christoph Keel auf Anfrage.

Bisher wurde von der “Babyklappe” noch kein Gebrauch gemacht. Sie besteht seit letzten Mai.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft