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Baugewerbe: Neue Einigung im Arbeitskonflikt

Im Konflikt um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe haben sich die Sozialpartner zu einem Kompromissvorschlag durchgerungen.

Der Arbeitskonflikt dauert bereits rund elf Monate. Nun haben sich der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften unter Vermittlung des ehemaligen Direktors für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Jean-Luc Nordmann, am Montag auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt. Dieser soll am 1. Mai 2008 in Kraft treten.

Das Verhandlungsergebnis muss auf beiden Seiten noch von den zuständigen Gremien genehmigt werden. Daran war im Januar eine erste Einigung auf einen Gesamtarbeits-Vertrag (GAV) gescheitert: Die Baumeister lehnten die damalige Vereinbarung deutlich ab.

Proteste und Streiks

Die Gewerkschaften machten mit Protestaktionen und Streiks Druck für eine gesamtschweizerische Lösung.

Schliesslich einigten sich die Delegationen unter der Leitung von Nordmann Ende März auf neue Verhandlungen. Der Konflikt hatte sich nach der Kündigung des Landesmantelvertrags durch den Baumeisterverband auf Ende September 2007 zugespitzt. Die Baumeister wollten eine Flexibilisierung der Arbeitszeit.

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GAV

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für ein Unternehmen oder einen gesamten Wirtschafts-Sektor und wird zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber oder dessen Verband verhandelt. Ein GAV enthält Bestimmungen betreffend Unterzeichung, Vertragsbedingungen und Auflösung eines einzelnen Arbeitsvertrags, Klauseln über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Auflagen betreffend Überwachung und Umsetzung des Vertrags. In gewissen Berufsgattungen, in denen…

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