Bei Korruptionkeine Export-Risiko-Garantie
Kampf der Korruption bei Projekten, für die eine Export-Risiko-Garantie (ERG) gewährt wird: Die Organisation Transparency Switzerland will bessere Prävention mit Hilfe von Massnahmen und zusätzlichen Sanktionen.
Das schreibt Transparency Switzerland in ihrem am Donnerstag (15.02) veröffentlichten Jahresbericht 2000. Die Organisation habe mit den zuständigen schweizerischen Behörden in dieser Frage Kontakt aufgenommen und ihren Standpunkt bei der OECD dargelegt.
Die OECD habe soeben Massnamen auf diesem Gebiet getroffen. So werde künftig eine Erklärung vom ERG-Gesuchsteller verlangt, dass dieser keinerlei Bestechungsgeld zahlen werde. Wenn er diese Erklärung nicht abgeben wolle, werde ihm die ERG verweigert.
Spezielle Klausel nötig
Die Schweizer Organisation unterstützt ferner die von Transparency International vorgeschlagene Integritätsklausel. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung unter allen Parteien eines Mandates, etwa bei einer öffentlichen Ausschreibung.
Diese Klausel verpflichtet die Parteien, alle Massnahmen zu treffen, um Korruption zu verhüten. Die Klausel kann im Vertrag aufgeführt oder Gegenstand eines separaten Vertrags sein. Das Instrument hat den Vorteil, alle Konkurrenten gleich zu behandeln.
Bundesverwaltung im Visier
Transparency Switzerland verfolgt das Ziel, dass diese Klausel zunächst in den öffentlichen Aufträgen der Bundesverwaltung angewendet wird. In einer zweiten Phase sollen kantonale und kommunale Verwaltungen sowie die Staatsbetriebe einbezogen werden.
swissinfo und Agenturen
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