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Bertossa kritisiert Schweizer Terrorgesetzgebung

Bernard Bertossa beendet seine offizielle juristische Karriere. Keystone

Der abtretende Bundesstrafrichter Bernard Bertossa kritisiert in einem "Tages-Anzeiger"-Interview die ungenügende Gesetzgebung, die Bundesanwaltschaft und Christoph Blocher.

Bertossa, während 12 Jahren Generalstaatsanwalt des Kantons Genf, beendet seine Karriere nach vier Jahren als Richter am Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Mit den Schweizer Gesetzen lassen sich nach Ansicht des abtretenden Bundesstrafrichters Bernard Bertossa terroristische Aktivitäten kaum erfassen. Das Gesetz genüge nicht, sagt Bertossa.


Er hatte die beiden so genannten Al-Qaida-Prozesse präsidiert. Im einen Fall war es der Bundesanwaltschaft nicht gelungen, ausreichende Beweise für die mutmassliche Angehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vorzulegen.

Mängel bei den Justizbehörden

Der abtretende Bundesstrafrichter sieht jedoch nicht nur bei der Gesetzgebung Mängel, sondern auch bei den Justizbehörden. Gegen kleine Fische gehe die Justiz effizienter vor als gegen Wirtschaftskriminelle. Bei Geldwäscherei gebe es kaum je Anzeigen.

Zudem sei das neue Bundesstrafgericht unsauber konstruiert worden. Aus dem Nichts sei ein immenser Apparat geschaffen worden, “statt schrittweise vorzugehen und zu beobachten, wie sich die Fälle entwickeln.”

Hart ins Gericht geht Bertossa ferner mit der Bundesanwaltschaft. Die Qualität ihrer Anklageschriften sei oft “nicht die beste”. Auch habe der Bundesanwalt Fälle ans Bundesstrafgericht geschickt, die nicht dorthin gehört hätten. Er sei unter Druck gestanden, Anklagen zu produzieren.

Blocher schaffte schlechte Stimmung

Verantwortlich dafür macht Bertossa nicht zuletzt den scheidenden Justizminister. Christoph Blocher habe eine Stimmung geschaffen, die das Ihre zu Unruhe und Unsicherheit beigetragen habe.

“Ich stelle einfach fest, dass die Methoden dieses Herrn eine schlechte Stimmung in der Bundesanwaltschaft, in der Bundespolizei und im Bundesamt für Justiz geschaffen haben”, sagt Bertossa.

“Unzulässig finde ich auch, dass ein Justizminister Gerichtsurteile kritisiert, die ihm nicht passen. In einer Demokratie ist es an den Gerichten, Gesetze zu interpretieren, und nicht am Justizminister”, sagt Bertossa weiter.

Bertossa geht Ende Jahr in Pension. 2003 hatte ihn die Bundesversammlung zum Bundesstrafrichter gewählt. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona nahm am 1. April 2004 seine Arbeit auf. Es erledigt Aufgaben, die früher am Bundesgericht in Lausanne ausgeführt wurden.

swissinfo und Agenturen

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Bundesstrafgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Bundesstrafgericht ist eines von zwei erstinstanzlichen Bundesgerichten (das andere ist das Bundesverwaltungsgericht), die im Rahmen der Reform des Schweizerischen Rechtssystems errichtet wurden, um die immer grösser werdende Arbeitsbelastung des Bundesgerichts in Lausanne zu vermindern. Dieses Gericht hat seine Arbeit 2004 in Bellinzona aufgenommen. Es ist zuständig für jene Strafsachen, die in die Gerichtsbarkeit des…

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Der 1942 geborene Bernard Bertossa arbeitet nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Genf in verschiedenen Anwaltskanzleien.

1972 wird er Richter am erstinstanzlichen Gericht in Genf, 1990 wählt ihn das Volk zum Generalstaatsanwalt.

Mit sechs europäischen Kollegen lanciert er 1996 den Genfer Appell zur besseren Bekämpfung der internationalen Kriminalität, insbesondere ihrer Finanzkanäle.

2002 tritt er von seinem Amt zurück und unterstützt die Schweizer Bewegung Trial Watch. Deren Hauptziel ist die Bekämpfung der Straflosigkeit von Tätern, Gehilfen oder Anstiftern von Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter.

2003 wird Bertossa von der Vereinigten Bundesversammlung zum Richter am neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona gewählt. Die Amtszeit des 65-Jährigen endet offiziell am 31. Dezember 2007.

Bertossa ist Ehrendoktor der Universitäten von Genf und Basel.

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