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Berufliche Vorsorge: Anpassung nach unten

Pensionierte müssen mit einer Einbusse ihrer Renten aus der 2. Säule rechnen. Keystone

Um die Zukunft der beruflichen Vorsorge zu garantieren, schlägt die Regierung eine Senkung des Satzes vor, aus dem die Renten errechnet werden.

Dieser Satz soll von heute 7,2% auf 6,4% im Jahr 2011 gesenkt werden. Versicherer stimmen zu, Gewerkschaften kritisieren.

Der Satz für die Mindestumwandlung zur Berechnung der Renten in der Zweiten Säule soll rascher gesenkt werden als geplant. 2011 soll er noch 6,4% betragen.

Mit dem Mindestumwandlungs-Satz werden die Renten aus dem angesparten Alterskapital errechnet.

Die Regierung will im Januar eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung (Konsultations-Verfahren bei Parteien und Organisationen) schicken.

Weniger Rendite, weniger Rente

Auf Grund der gesteigerten Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie der deutlich gesunkenen Rendite-Erwartungen auf den Finanzmärkten sei die Senkung des Mindestumwandlungs-Satzes notwendig, hielt der Bundesrat am Mittwoch fest.

Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% bis 2015, also vier Jahre später, vor.

Empfehlung der BVG-Kommission

Der Bundesrat plant nun, den Umwandlungssatz bereits bis 2011 schrittweise auf 6,4% zu senken. Nur so könne verhindert werden, dass die Vorsorgeeinrichtungen künftig zur Auszahlung von ungenügend finanzierten Renten gezwungen seien und die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gefährdet werde.

Der Bundesrat folgt damit einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission).

Die Kommission hatte allerdings empfohlen, die Korrektur vor 2010 vorzunehmen.

Zudem soll der Umwandlungssatz künftig bereits alle fünf statt alle zehn Jahre überprüft werden – zum ersten Mal 2009 für die Jahre 2012 und folgende.

Keine höhere Lohnprozent-Beiträge

Flankierende Massnahmen (wie höhere Lohnprozente) lehnt der Bundesrat ab. Das Leistungsziel – bei voller Versicherungsdauer decke die berufliche Rente zusammen mit der AHV rund 60% des letzten Lohns ab – werde auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht.

Die Vorsorge-Einrichtungen sind jedoch frei, kassenspezifische eigene flankierende Massnahmen zu ergreifen.

Gemischte Reaktionen

Für den Gewerkschaftsbund kommt die Anpassung angesichts der erwarteten Zinserhöhungen zu früh. Versicherungen und Pensionskassen wollen demgegenüber, dass der Satz rascher und tiefer fällt.

Der Bundesrat wolle den Umwandlungssatz ausgerechnet zu einem Zeitpunkt senken, in dem sich die Zinsen wieder nach oben entwickelten, kritisiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB).

Dies sei überstürzt und durch die Fakten nicht gestützt. Der Bundesrat müsse den Finanzmarkt erst noch länger beobachten.

Auch das Argument der steigenden Lebenserwartung verfängt laut dem SGB nicht. Diese sei bereits durch die Senkung in der 1. BVG-Revision aufgefangen worden.

Versicherer und Pensionskassen fordern noch mehr

Die Versicherungen und Pensionskassen andererseits begrüssten die Stossrichtung, forderten aber teilweise eine noch weitergehende Senkung.

Die vorgeschlagene Senkung komme zu wenig rasch und gehe zu wenig weit, heisst es beim Versicherungsverband.

Er will in der Vernehmlassung für einen Satz von 6% plädieren. Der Pensionskassenverband (ASIP) bezeichnete den Satz von 6,4% als oberste Grenze.

Auch der ASIP liebäugelt mit einem tieferen Satz, wie Geschäftsführer Hanspeter Konrad sagte. Bei der Berechnung des Satzes müssten nicht nur die Lebenserwartung und die Rendite-Erwartungen, sondern auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden.

swissinfo und Agenturen

Die Altersversicherung in der Schweiz basiert auf drei Säulen.

Erstens die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) für das Existenzminimum, zweitens die Berufliche Vorsorge (BV) für alle Berufstätigen.

Eine individuelle, freiwillige Versicherung mittels Sparkonten, Immobilienbesitz etc. wird als 3. Säule bezeichnet.

Der Mindestumwandlungs-Satz bezieht sich auf die Berufliche Vorsorge.

Die Regierung (der Bundesrat) schlägt vor, den Mindestumwandlungs-Satz zur Berechnung der Renten aus der Beruflichen Vorsorge bis 2011 auf 6,4% zu senken.
Mit anderen Worten: Für jeweils 100’000 akkumuliertes Kapital im Zeitpunkt der Pensionierung erhält ein Versicherter jährlich statt gegenwärtig 7200 nur 6400 Franken.
Die bestehende Regelung sieht eine Senkung bis 2015 auf 6,8% vor.

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