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Berufungsverhandlung im Fall Nyffenegger

Der Prozess gegen Friedrich Nyffenegger wird neu aufgerollt. (Archivbild Keystone) Keystone

Der Fall Nyffenegger geht am Montag (26.06.) mit der Verhandlung vor dem Militärappellationsgericht in Zürich in die nächste Runde. Erstinstanzlich wurde der frühere Generalstabsoberst Friedrich Nyffenegger zu 15 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Nyffenegger und vier Mitangeklagte mussten sich erstmals im Dezember 1998 vor Gericht verantworten. Nach einem zehntägigen Prozess verurteilte das Divisionsgericht 10B den früheren Generalstabsobersten und Organisator der Diamant-Feiern von 1989 im Zusammenhang mit der Herstellung des elektronischen Behelfs für Generalstabsdienste (EBG 95) wegen Verletzung militärischer Geheimnisse sowie Ungehorsams gegen militärische und behördliche Massnahmen zu 15 Monaten Gefängnis bedingt.

Nyffenggers früherer Vorgesetzter, Brigadier Paul Meyer, erhielt zwei Monate Gefängnis bedingt, der Unternehmer Gustav Furrer einen Monat Gefängnis bedingt. Zwei mitangeklagte Beamte wurden freigesprochen. Auditor Beat Schnell hatte für Nyffenegger eine Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahre gefordert, Nyffeneggers Verteidiger eine bedingte Gefängnisstrafe von höchstens zwei Monaten. Gegen sämtliche Urteile wurde Berufung eingelegt.

Die Berufungsverhandlung beginnt am Montag in Zürich und dauert voraussichtlich bis am kommenden 5. Juli. Nach Parteibefragungen und Zeugeneinvernahmen sind die Plädoyers der Anklage sowie der Verteidigung für den 1. und 3. Juli vorgesehen. Die Urteilseröffnung soll am 5. Juli stattfinden.

Die Vorkommnisse rund um die Organisation der Diamant-Feiern und die Herausgabe eines Lehrmittels standen im Mittelpunkt des Prozesses vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne im vergangenen September. Nyffenegger wurde in der von Bundesanwältin Carla Del Ponte verfassten Anklageschrift vorgeworfen, insgesamt knapp eine Million Franken ertrogen zu haben. Nyffenegger sollte mit zweieinhalb Jahren Zuchthaus bestraft werden. Neben dem Obersten aD standen drei Mitangeklagte vor dem Bundesgericht.

Das Gericht verurteilte Nyffenegger wegen Veruntreuung, Betrugs und Urkundenfälschung zu sechs Monaten Gefängnis bedingt. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit wurde er freigesprochen und die Deliktsumme wurde am Ende auf rund 45’000 Franken beziffert. Die Mitangeklagten wurden freigesprochen und erhielten Genugtuungs- sowie Entschädigungszahlungen. Die Parteien akzeptierten das Urteil.

Von der Affäre zum gewöhnlichen Fall

Die Affäre Nyffenegger wurde im Januar 1996 publik und beschäftigte seither Justiz, Parlament und VBS. Unter anderem führte sie zum Rücktritt des damaligen Generalstabschefs Arthur Liener. Im Laufe der Jahre schrumpfte die Affäre aber immer mehr zu einem gewöhnlichen Fall. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren vor Militärgericht war keine Rede mehr von Landesverrat, den Nyffenegger begangen haben sollte. Vielmehr entstand während der Verhandlung ein Bild von schlechter Organisation, Missgunst, Geltungssucht und mangelnder Kommunikation im Militärdepartement.

Das Bundesstrafgericht distanzierte sich von den Methoden der ehemaligen Bundesanwältin und kritisierte unter anderem, während einer von Del Ponte durchgeführte Pressekonferenz im Februar 1996 habe eine gravierende Vorverurteilung Nyffeneggers stattgefunden. Das Gericht strich zudem die Anklagepunkte massiv zusammen.

swissinfo und Agenturen

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