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Besserer Schutz von Spareinlagen

Bei Bankpleiten sollen die Sparer besser geschützt sein. Der Bundesrat schlägt vor, die Guthaben künftig bis 100'000 statt bisher bis 30'000 Franken zu schützen.

Der Bundesrat schlägt die neue Summe dem Parlament für die Wintersession vor. Diese geht deutlich über die kürzlich angehobene Mindestgrenze in der EU hinaus (80’000 Franken).

Neu sollen die Einlagen und Kassenobligationen bis zu 100’000 Franken in der zweiten Konkursklasse eingeteilt werden, so dass sie vor dem Grossteil aller anderen ungesicherten Forderungen beglichen werden.

Die Banken sollen zudem neu verpflichtet werden, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundschaft ständig inländisch gedeckte Forderungen zu halten. Dies soll die Gewissheit verschaffen, dass privilegierte Einlagen bei jeder Bank in der Schweiz sicher sind.

Die Mehrheit der Banken erfüllt laut dem Finanzdepartement (EFD) bereits heute diese Mindestanforderung oder wird sie in naher Zukunft erfüllen können.

Vorgesehen ist weiter eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank. Es soll ein Mehrfaches der heute möglichen 5000 Franken sein.

Die System-Obergrenze des Einlegerschutzes soll sodann von 4 auf neu 6 Mrd. Franken angehoben werden.

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