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Beweisverfahren im Prozess gegen Mossad-Agenten abgeschlossen

Mit der Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen ist das Beweisverfahren im Prozess gegen den Mossad-Agenten vor Bundesstrafgericht abgeschlossen worden. Die Zielperson des missglückten Lauschangriffs bestritt Verbindungen zu Terror-Organisationen.

Im Zentrum des Interesses des zweiten Prozesstags stand am Dienstag (04.07.) die Einvernahme des in der Schweiz eingebürgerten Libanesen, dem die im Februar 1998 aufgeflogene Abhöraktion des israelischen Geheimdienstes gegolten hatte.

Der 35-jährige Autohändler bestritt jegliche Kontakte zu Terrororganisationen und namentlich Verbindungen zur schiitischen Miliz Hisbollah. Er bestätigte aber, als Leiter des Berner Zentrums der weltweit tätigen islamischen Organisation Ahl-Al-Bait tätig gewesen zu sein. Die Organisationverfolge vor allem religiöse Zwecke, pflege aber auch andere Aktivitäten wie zum Beispiel die Organisation von Sportanlässen.

Ein Anti-Terror-Spezialist der Bundespolizei sagte, es gebe keine Beweise für illegale Aktivitäten des Zentrums. Dies schliesse aber nicht aus, dass Kontakte zur Hisbollah bestehen könnten. Im Staatsschutzbericht 1998 der Bundespolizei hatte es geheissen, die Ahl-Al-Bait-Zentren würden weltweit als Rekrutierungsstellen für iranische Interessen betrachtet.

Der angeklagte Mossad-Agent hatte am Montag (03.07.) erklärt, dass der Mossad ihm die Zielperson als Mann mit Verbindungen zur Hisbollah beschrieben habe, der Leute für Terrorakte nach Israel geschickt habe. Israel verdächtigte den Libanesen offenbar, mit zwei konkreten Vorfällen des anti-israelischen Terrorismus im Zusammenhang zu stehen.

Anklage und Verteidigung befragten den Zeugen jedenfalls zum Bombenanschlag auf ein jüdisches Zentrum in Buenos Aires von 1994, bei dem 86 Menschen ums Leben kamen.

Der stellvertretende Bundesanwalt Felix Bänziger gab bekannt, dass die israelische Generalstaatsanwaltschaft nach der gescheiterten Mossad-Aktion die Schweizer Bundesanwältin Carla Del Ponte auf den Fall des am 12. April 1996 in Ostjerusalem bei der Manipulation mit Sprengstoff schwer verletzten Libanesen aufmerksam gemacht hatte.

Der Zeuge bestritt, von beiden Fällen nähere Kenntnis oder Kontakte mit den handelnden Personen gehabt zu haben. Auch mit Sprengstoff habe er nie etwas zu tun gehabt. Der Libanese hatte zunächst eine Zivilklage gegen den Mossad-Agenten eingereicht; sie ist aber inzwischen in einem aussergerichtlichen Vergleich beigelegt worden.

Verständnis für Ziel, aber nicht für Methode des Mossad

Der Terrorismus-Experte der Bundespolizei bezeichnete die Aktion des Mossad als illegal. Die Zielrichtung des israelischen Interesses könne er aber nachvollziehen. Allerdings sei für ihn schwer verständlich, wieso Israel nicht auf dem Rechtshilfeweg oder informell an die Schweiz herangetreten sei.

Ein anderer Beamter der Bundespolizei bezeichnete die von den Mossad-Agenten installierte Abhöranlage als raffiniert und als geeignet, den angezapften Telefonanschluss während Jahren abzuhören.

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag (06.07.) mit den Parteivorträgen fortgesetzt. Am Freitag (07.07.) soll das Urteil eröffnet werden. Der Angeklagte hat den Sachverhalt gestanden.

swissinfo und Agenturen

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