Beyeler bekommt Van Gogh nicht zurück
Keine Rückgabe, aber Entschädigung. Italien muss den Basler Kunsthändler Ernst Beyeler für den Erwerb des Bildes "Der Gärtner" entschädigen.
Die Rückgabe des Gemäldes von Vincent Van Gogh an Beyeler hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgelehnt.
Der EGMR war in seinem Grundsatzentscheid vom Januar 2000 zum Schluss gekommen, Italien habe beim Erwerb des Bildes “Der Gärtner” Beyelers Grundrecht auf Eigentum verletzt. Am Dienstag haben die Strassburger Richter ihr Urteil nun um die finanzielle Seite ergänzt.
14 Mio. Euro verlangt
Beyeler erhält demnach 1,3 Mio. Euro (rund 1,9 Mio. Franken) für den erlittenen Schaden sowie für aussergerichtlichen Aufwand und seine Kosten vor den italienischen Instanzen. Für die Auslagen im Zusammenhang mit der Beschwerde an den EGMR wurden ihm 55’000 Euro zugesprochen.
Der Basler Kunsthändler hatte für das Bild eine Entschädigung von mehr als 14 Mio. Euro beantragt. Zudem verlangte er über eine Million Euro als Genugtuung und 775’000 Euro als Entschädigung für seine Auslagen. Beyeler hatte das Gemälde 1977 in Italien für 600 Mio. Lire (ca. 310000 Euro) über einen Strohmann gekauft.
Fragwürdiger Erwerb
1983 erfuhr Italien, dass Beyeler hinter dem Kauf steckte. Erst 1988, als der Basler Galerist das Werk für fast 13 Mio. Franken an die amerikanische Guggenheim-Stiftung verkaufen wollte, machte das italienische Kunstministerium dann sein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend und erwarb das Gemälde zum Preis von 1977.
Der EGMR war auf Beschwerde Beyelers im Januar 2000 zum Schluss gekommen, die “Enteignung” als solche sei nicht rechtswidrig gewesen. Deswegen wurde nun auch die Rückgabe des Werks abgelehnt. Hingegen beanstandete der EGMR im Entscheid von 2000 die Umstände, unter denen das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen worden war.
swissinfo und Agenturen
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