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Biometrisch erfassen

Stellung von Augen, Mund und weiteren Gesichtsmerkmalen machen jede Person einzigartig - und somit auch wieder erkennbar. Keystone Archive

Wer auf dem Flughafen Zürich ankommt, soll versuchsweise mit elektronischer Gesichtserkennung erfasst werden. Ziel ist die erleichterte Abschiebung von illegal eingereisten Asyl Suchenden.

Laut dem deutschen Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” sollen ankommende Passagiere mit einem biometrischen Gesichtserkennungs-System beim Verlassen des Flugzeuges in Zürich elektronisch überprüft werden.

In der vergangenen Woche habe eine Bochumer Firma die dafür notwendige Überwachungstechnik geliefert.

“Ich kann nur sagen, dass ein Versuch geplant ist”, bestätigte Polizeisprecher Werner Graf am Sonntag den Bericht. Die Kantonspolizei werde orientieren, sobald der Versuch anlaufe. Über den Zeitpunkt gebe es zurzeit keine Angaben.

Wie Ulrich Neracher, Chef der Spezialabteilung der Zürcher Flughafenpolizei, vor einigen Wochen gegenüber der “WochenZeitung” betonte, speichert das System die persönlichen Daten für maximal 30 Tage – “anonym unter einer Nummer”.

Asyl Suchende im Visier

Für den Chef der Bochumer Firma C-Vis ist das Ziel des Versuches klar, die Abschiebung von Asylbewerbern soll damit erleichtert werden: “Viele von ihnen behaupten, ihre Ausweise verloren zu haben. Sie geben auch nicht an, mit welchem Flug genau sie eingereist sind”, wird C-Vis-Chef Thomas Zielke im Spiegel zitiert.

Bislang haben sich die Fluggesellschaften geweigert, für den Rückflug abgelehnter Asylbewerber zu zahlen. Der C-Vis-Computer könne nun Gesichts-Daten der Eingereisten mit dem des Asylbewerbers vergleichen und den Asylbewerber einem bestimmten Flug zuordnen. “Die Fluggesellschaften müssen dann für den Rückflug zahlen”, meint Zielke.

Das System wird laut Zielke damit erstmals offiziell an einem Flughafen im Einsatz sein. “Im Geheimen” sei das Gesichtserkennungs-System jedoch schon länger auf Gross-Flughäfen in Grossbritannien und den Niederlanden getestet worden.

Rechtsgrundlage fehlt

Für den Zürcher Pilotversuch gibt es laut dem Zürcher Datenschutz-Beauftragten Bruno Baeriswyl derzeit keine rechtliche Grundlage. Seine Einwände seien nicht berücksichtigt worden, sagte Baeriswyl gegenüber der “SonntagsZeitung”.

swissinfo und Agenturen

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