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Bund nimmt Banken an die Kandare

Schärfere Eigenkapitalvorschriften, strenge Regeln bei Managerlöhnen, Änderungen im Aktienrecht, Richtlinien für die Finanzbranche und ein Sonderregime für die UBS: Das sind die Massnahmen des Bundesrates gegen die Finanzkrise.

Die Regierung will die Eigenkapital-Vorschriften für die Grossbanken verschärfen: Noch im November will die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) grössere Eigenmittelpolster vorschreiben.

Mit einer Ergänzung zur hängigen Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Bestimmungen über die Entschädigungssysteme der börsenkotierten Gesellschaften verschärfen. Es geht dabei um die Genehmigung der Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats durch die Generalversammlung.

Und mit der Einführung einer Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen will der Bundesrat eine Antwort auf die “Abzocker-Initiative” geben.

Die EBK plant zudem generelle Richtlinien über die Entschädigungssysteme für die gesamte Finanzbranche. Diese betreffen nicht nur das oberste Management, sondern auch Führungskader und Mitarbeitende, die grosse Risiken bewirtschaften müssen.

Die UBS wird ihr Entschädigungs-System bereits Ende dieses Jahres der EBK unterbreiten müssen. Die Auflagen können dabei in einzelnen Punkten über die generellen Mindeststandards hinausgehen, heisst es in der Botschaft.

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