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Bundesanwalt hat nichts Illegales getan

Valentin Roschacher hat die Leitung der BA im Juli abgegeben. Keystone

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat der Bundesanwaltschaft und dem zurückgetretenen Bundesanwalt Valentin Roschacher in der "Affäre Ramos" einen Persilschein erteilt.

Das Gericht kommt zum Schluss, beim Einsatz des kolumbianischen Drogenhändlers als verdeckten Ermittler seien alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden.

Der als “Ramos” bekannt gewordene Informant war von der Bundesanwaltschaft (BA) im Geldwäschereiverfahren gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger eingesetzt worden.

Die Aktion war in der Presse auf heftige Kritik gestossen. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wurde in der Folge mit einer Untersuchung beauftragt, die es nun abgeschlossen hat.

Laut der Pressemitteilung der Richter aus Bellinzona wurden beim Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.

Dies gelte sowohl für die Leitung der Operation selbst als auch bezüglich der daraus resultierenden Strafverfahren, insbesondere bei entsprechenden Verfügungen zur Überwachung der Telekommunikation und beim Einsatz eines verdeckten Ermittlers.

Fast zwei Jahre im Land

Der ehemalige kolumbianische Drogenhändler “Ramos” habe sich im Einvernehmen zwischen der BA und der Bundeskriminalpolizei (BKP) zwischen Dezember 2002 und August 2004 in der Schweiz aufgehalten.

Sein Auftrag habe gelautet, Informationen zu dem in der Schweiz operierenden kriminellen Umfeld, insbesondere im Bereich des Drogenhandels, der Geldwäscherei von Drogengeld und des Menschenhandels, zu beschaffen.

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Einmalige Aktion

Auf der Grundlage der von “Ramos” gelieferten Informationen hätten neun Ermittlungsverfahren durch die BA eröffnet werden können.

Der Einsatz von “Ramos” sei für die BA und die BKP in den letzten Jahren einmalig in seiner Art gewesen; die Behörden seien sich der Risiken einer solchen Operation bewusst gewesen und hätten angemessene Massnahmen ergriffen, um diese zu minimieren.

Der Bericht selber wurde vom Bundesstrafgericht nicht veröffentlicht, aber am Montag den betroffenen Behörden sowie der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte übergeben.

Nicht mehr im Amt

Bundesanwalt Valentin Roschacher hatte im vergangenen Juli überraschend seinen Rücktritt auf Ende Jahr bekannt gegeben. Die Leitung der BA legte Roschacher sofort nieder. Einen Zusammenhang mit den Anschuldigungen im Fall “Ramos” hatte er verneint.

Noch nicht abgeschlossen ist ein Administrativverfahren, mit dessen Durchführung sein Vorgesetzter, Bundesrat Christoph Blocher, den Berner Rechtsanwalt Rolf Lüthi beauftragt hatte.

Dieser nimmt die finanziellen, führungstechnischen und organisatorischen Bereiche der BA unter die Lupe.

swissinfo und Agenturen

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz sind die kantonalen Justizbehörden für einen Grossteil der Strafuntersuchungen zuständig. Einige Delikte fallen jedoch in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft (BA). Dazu gehören beispielsweise Attentate, Spionage, internationale organisierte Kriminalität, Geldfälschung, Geldwäscherei, Korruption oder von Bundesbeamten im Rahmen ihrer Aufgabe begangene Straftaten.

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Der Appenzeller Valentin Roschacher, Jahrgang 1960, studiert von 1981-1986/87 Jura an der Universität Zürich.
1992-1995: Bezirksanwalt an der Bezirksanwaltschaft Zürich.
Oktober 1995: Eintritt ins Bundesamt für Polizeiwesen (BAP), Chef der Zentralstelle zur Bekämpfung des Drogenhandels und der Falschmünzerei.
Seit 1. März 2000: Bundesanwalt.
Am 5. Juli 2006 reichte er seine Demission per Ende Jahr ein.

In der Schweiz sind die kantonalen Justizbehörden für einen Grossteil der Strafuntersuchungen zuständig. Einige Delikte fallen jedoch in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft (BA).

Dazu gehören beispielsweise Attentate, Spionage, internationale organisierte Kriminalität, Geldfälschung, Geldwäscherei, Korruption oder von Bundesbeamten im Rahmen ihrer Aufgabe begangene Straftaten.

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