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Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen ist nach fast vier Jahren bereit für die Schlussabstimmung am Freitag. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat mit 33 zu 8 Stimmen Raucherbeizen gutgeheissen.

Gemäss dem verabschiedeten Vorschlag der Einigungskonferenz dürfen Bars und Restaurants bis zu 80 Quadratmetern auch künftig als Raucherbetrieb geführt werden.

Dieser Kompromiss war in der letzten Runde allerdings nur mit 19 zu 19 und Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen, nachdem sich die Kleine Kammer zuvor jeweils gegen Raucherbeizen ausgesprochen hatte.

Die Regelung zu den Raucherbeizen sieht vor, dass solche Lokale gut belüftet und klar als Raucherbetrieb gekennzeichnet sein müssen. Wer ein Lokal für Raucher betreiben will, muss dafür eine Bewilligung einholen.

Wirte und Barbetreiber dürfen in ihren Lokalen zudem abgetrennte und gut belüftete Fumoirs einrichten. Raucherinnen und Raucher können in den für sie reservierten Lokalen und auch in Fumoirs bedient werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten dieser Tätigkeit im Arbeitsvertrag explizit zustimmen.

Bisher haben alle Kantone, die ein Rauchverbot in Restaurants kennen, strengere Regeln erlassen, als sie das Parlament per Bundesgesetz einführen will.

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